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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 110

Verkündungsdatum: 16.05.2019

Weser-Kurier vom 16. Mai 2019

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 110

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 2. Mai 2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 110 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan), für die Errichtung von Wohngebäuden zwischen der Straße Fährer Flur, der Bundesautobahn A 270, der Martin-Ecks-Straße und dem Grundstück Fährer Flur Nr. 43 in Bremen-Vegesack im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 110).
Der Planentwurf kann auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen abgerufen werden.

Bremen, den 11.05.2019

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