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Entwidmung in Bremen-Alte Neustadt

Verkündungsdatum: 20.06.2019

Weser-Kurier vom 20. Juni 2019

Entwidmung in Bremen – Alte Neustadt
Am Hohentorsplatz/Woltmershauser Allee

Gemäß § 7 des Bremischen Landesstraßengesetzes vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 ─ 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 768), wird der Parkplatz an der Ecke Am Hohentorsplatz / Hohentorsheerstraße / Woltmershauser Allee für den öffentlichen Verkehr entwidmet.

Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanes 131.

Die Widmung der außerdem neu festgesetzten öffentlichen Fuß- und Radwegverbindung westlich der Feuerwache 4 zwischen Woltmershauser Allee und Am Hohentorsplatz erfolgt nach Ausbau zu einem späteren Zeitpunkt.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Ein Plan, aus dem die zu entwidmende Fläche ersichtlich ist, kann während der Dienststunden beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, Zimmer 611, 28195 Bremen, eingesehen werden.

Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwidmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 18.06.2019, Amt für Straßen und Verkehr

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