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Amtliche Bekanntmachung des Zusammenschlusses des Wasserverbandes Borgfeld mit dem Bodenverband in der Wümmeniederung - Abteilung Borgfeld -

Verkündungsdatum: 07.12.2019

Weser-Kurier vom 7. Dezember 2019

Bekanntmachung des Zusammenschlusses des „Wasserverbandes Borgfeld“ und des „Bodenverbandes in der Wümmeniederung - Abteilung Borgfeld -“

Gemäß § 60 Absatz 3 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578), wird bekanntgegeben:

  1. Durch die Übertragung der Aufgaben, des Vermögens und der Verpflichtungen des „Bodenverbandes in der Wümmeniederung - Abteilung Borgfeld -“ auf den „Wasserverband Borgfeld“ gemäß § 60 Absatz 1 Ziffer 1 WVG haben sich beide Verbände zu einem neuen Verband zusammengeschlossen. Der neue Verband wird zukünftig den Namen „Wasser- und Bodenverband Borgfeld“ tragen.
  2. Der Zusammenschluss wird mit seiner Bekanntmachung, frühestens jedoch am 01.01.2020, wirksam.
  3. Gleichzeitig gilt die Abteilung - Borgfeld - des „Bodenverbandes in der Wümmeniederung“ als aufgelöst.

Der Zusammenschluss des „Wasserverbandes Borgfeld“ mit dem „Bremischen Bodenverband in der Wümmeniederung“ - Abteilung Borgfeld -“ wurde gemäß § 60 Absatz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 WVG aufsichtsbehördlich genehmigt.

Bremen, den 29.11.2019