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Bekanntgabe eines zusätzlichen Gewässerschautermins zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Unterhaltung von Gewässern im Ortsteil Grolland 1

Verkündungsdatum: 07.12.2019

Weser-Kurier vom 7. Dezember 2019

Bekanntmachung von Gewässerschauterminen 2019 der Gräben in Grolland

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, vertreten durch die Wasserbehörde, hat einen zusätzlichen Termin für die gemäß § 28 Bremisches Wassergesetz (BremWG) durchzuführende Gewässerschau im Gebiet Grolland I wie folgt festgelegt:

Grolland I                Montag, den 16.12.2019

Bei der Gewässerschau wird die ordnungsgemäße Unterhaltung im Sinne von § 22 BremWG überprüft.

Die zur Unterhaltung Verpflichteten haben die Gewässer in einem Zustand zu halten, der den ungehinderten Wasserabfluss gewährleistet; Verrohrungen und Durchlässe sind frei zu halten. Gewässerbenutzungen bedürfen einer Erlaubnis der Wasserbehörde. Für Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern ist eine Genehmigung durch die Wasserbehörde erforderlich. Gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die Bediensteten und Beauftragten der zuständigen Behörde der Gewässeraufsicht befugt, Grundstücke und Anlagen zu betreten. Den Schaubeauftragten ist der ungehinderte Zutritt zu den Gewässern zu gewähren.

 

Bremen, den 04.12.2019

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