Sie sind hier:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 111

Verkündungsdatum: 18.12.2019

Weser-Kurier vom 18. Dezember 2019

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 111

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 28. November 2019 beschlossen, dass für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Gerhard-Rohlfs-Straße 48a, Albrecht-Roth-Straße und Schulkenstraße ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden soll (Planaufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 111). Die Planaufstellung soll gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.

Bremen, den 16.12.2019

Weitere Informationen