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Bebauungsplan 2515 zur Weiterentwicklung des Plangebietes als Gewerbestandort in Bremen-Habenhausen zw. Habenhauser Landstr., Friedrich-Engels-Str. und Steinsetzerstr. (zum Teil beiderseids)

Verkündungsdatum: 25.01.2020

Weser-Kurier vom 25. Januar 2020

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungsplan 2515
für ein Gebiet in Bremen-Habenhausen zwischen Habenhauser Landstraße,
Friedrich-Engels-Straße und Steinsetzerstraße (zum Teil beiderseits)

Die Stadt Bremen beabsichtigt, das Plangebiet als Gewerbestandort weiterzuentwickeln. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 2515 sollen dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Für die weitere Durchführung des Planverfahrens ist beabsichtigt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Ortsamt Obervieland lädt deshalb zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am Mittwoch, 29. Januar 2020 um 18:00 Uhr, in die Stadtteilfiliale Habenhausen der Sparkasse Bremen, Ernst-Buchholz-Str. 7, 28279 Bremen, ein.

In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Dabei wird allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bremen, den 22.01.2020, Ortsamt Obervieland