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Neuer Bebauungsplan 2511

Verkündungsdatum: 05.06.2020

Weser-Kurier vom 5. Juni 2020

Neuer Bebauungsplan 2511

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2511 für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen zwischen Marienwerderstraße, Hausschildweg, Mählandsweg und Schreberweg (Bearbeitungsstand: 11.03.2020) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2511 (Bearbeitungsstand: 11.03.2020) einschließlich Begründung und der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegt in der Zeit vom 16. Juni 2020 bis 28. Juli 2020 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie empfohlen, telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an Planservice@bau.bremen.de einen Termin abzustimmen.

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden. Auf Grund der Corona-Pandemie wird empfohlen, von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch zu machen.

Als zusätzlicher Service besteht in der o.g. Auslegungsfrist Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt West, Waller Heerstraße 99, 28277 Bremen, nach vorheriger Absprache unter 0421 361 8470 Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungszeit können beim Ortsamt West und bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Bebauungsplanes 2511 erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2511 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2511 am 28. Mai 2020 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2511 für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen zwischen Marienwerderstraße, Hausschildweg, Mählandsweg und Schreberweg (Bearbeitungsstand: 11.03.2020) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2511 (Bearbeitungsstand: 11.03.2020) einschließlich Begründung und der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegt in der Zeit vom 16. Juni 2020 bis 28. Juli 2020 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie empfohlen, telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an Planservice@bau.bremen.de einen Termin abzustimmen.

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden. Auf Grund der Corona-Pandemie wird empfohlen, von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch zu machen.

Als zusätzlicher Service besteht in der o.g. Auslegungsfrist Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt West, Waller Heerstraße 99, 28277 Bremen, nach vorheriger Absprache unter 0421 361 8470 Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungszeit können beim Ortsamt West und bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Bebauungsplanes 2511 erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2511 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2511 am 28. Mai 2020 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 28.05.2020