Verkündungsdatum: 23.09.2020
Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan (VE 112 - Bahnhof Blumenthal)
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 112 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) für ein Gebiet in Bremen-Blumenthal zwischen Bahntrasse Farge-Vegesack, Gewerbegleis „Zur Westpier“, Landrat-Christians-Straße und Jenny-Ries-Platz aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen. Das Gebiet umfasst das Areal des ehemaligen Blumenthaler Bahnhofs an der Landrat-Christians-Straße 86 mit dem historischen Bahnhofsgebäude und einem Mehrfamilienhaus (Landrat-Christians-Straße 82). Zu dem Plangebiet zählt auch eine östlich an das Gewerbegleis „Zur Westpier“ angrenzende private Grünfläche. Der VE 112 setzt das zuvor begonnene Planverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 55 fort, mit dem ebenfalls die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wiedernutzbarmachung des Bahnhofareals geschaffen werden sollten.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 112 (Bearbeitungsstand: 15.07.2020) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde Bremen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis 12. November 2020 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. Sie können über das Internet unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden. Die Unterlagen können auch im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack) 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer) eingesehen werden. Hierzu ist es aufgrund der Corona-Pandemie erforderlich, telefonisch unter 0421 361-18666 oder per E-Mail unter bauleitplanung@bbn.bremen.de einen Termin abzustimmen.
Weiterhin besteht in der o.g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Blumenthal, Landrat-Christians-Straße 99 a, 28779 Bremen, nach vorheriger Absprache unter 0421 361-7503 Kenntnis zu nehmen.
Während der Auslegungsfrist können beim Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Schreiben können auch elektronisch per E-Mail unter bauleitplanung@bbn.bremen.de abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Beim Bauamt Bremen-Nord werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen, die teils auf der Grundlage des VE 55 basieren, sind online und beim Bauamt Bremen-Nord verfügbar:
Begründung des Bebauungsplans (VE 112 - Bahnhof Blumenthal):
Informationen zum Mobilitätskonzept in Form der geplanten Reduktion der vorzuhaltenden Stellplätze durch Carsharing-Stellplätze und zur Planung von Fahrradabstellanlagen,
Informationen über den Umgang mit Niederschlagswasser in Form von Versickerung und von Entwässerung in die Blumenthaler Aue,
Informationen zu den Maßnahmen zum Klimaschutz in Bezug auf ein nachhaltiges Energiekonzept der Gebäudeplanung mit Photovoltaik und Dachflächenbegrünung,
Informationen zu Lärmimmissionen des Gewerbegebiets durch Verkehrslärm,
Informationen zum geplanten Freiraumkonzept in Form einer „Blühachse“ und deren Realisierung in zwei Bauabschnitten,
Informationen zu den vorliegenden Altlastenuntersuchungen mit Schadstofffunden auf geringem Niveau,
Informationen zu fehlenden Anhaltspunkten für das Vorhandensein von Kampfmitteln im Boden,
Anlagen zur Begründung des Bebauungsplans (VE 112 - Bahnhof Blumenthal):
Bahnhof Blumenthal – Freiraumkonzept mit Plänen und Erläuterungstext, LINNEA Landschaftsarchitektur Juni 2020,
Bahnhof Blumenthal – Grünordnungsplan zum Bebauungsplan 112 LINNEA Landschaftsarchitektur Juni 2020.
Gutachten:
„Bauvorhaben Bahnhof Blumenthal – Gutachten über eine Rotbuche im Plangebiet“, Ing.- & Sachverständigenbüro Andreas Block-Daniel Juli 2019.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag „Fledermäuse“ zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 55 „Bahnhof Blumenthal“, Plan Natura – Ingenieurbüro für Landschaftsentwicklung Oktober 2013.
Verkehrsuntersuchung über das vorhabenspezifische Verkehrsaufkommen und dessen Abwicklung über die Landrat-Christians-Straße: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 112 „Bahnhof Blumenthal“, VR Verkehrs- und Regionalplanung GmbH Lilienthal Mai 2020.
Historische Standortuntersuchung Wasserschutzgebiet Blumenthal - Landrat-Christians-Str. 82-86 – Bahnhof Blumenthal, Histinvest - Dr. Klaus Schlottau Oktober 2004,
Orientierende Untersuchung des Untergrundes – Ehemaliger Bahnhof Bremen-Blumenthal, Krauss & Partner Oktober 2013.
Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 für ein Gebiet in Bremen-Blumenthal, T&H Ingenieure April 2014.
Wesentliche Stellungnahme mit umweltbezogenen Informationen:
Anmerkungen zu Dachbegrünung und der Photovotaik, zum Umweltmonitoring und zur Realisierung in 2 Bauabschnitten, Naturschutzbehörde August 2020,
Anmerkungen zur Eingriffsregelung, zum Baumschutz, zur Untersuchung des Artenschutzes und zur Grünordnung, Naturschutzbehörde Juni 2014,
Anmerkungen zum Zustand, in dem die geplante öffentliche Parkanlage übernommen werden kann (Abriss des Toilettenhauses, verkehrssicherer Zustand der Bäume, Pflege des Unterwuchses), Referat für Grünordnung April 2020,
Anmerkungen zur Erhaltungsmöglichkeit, bzw. zum Ersatz der Rotbuche, Referat für Grünordnung September 2019,
Anregungen über den Erhalt des Privatwaldes östlich des Gewerbegleises, den Erhalt weiterer Bestandsbäume und zu Verkehrsimmissionen bei Wohnnutzung, BUND Juni 2014,
Anregungen zur Überprüfung der geplanten Baumfällungen, Beirat Blumenthal Juni 2014,
Anregungen zum Immissionskonflikt Schienenverkehrslärm versus Wohnnutzung sowie der fehlenden Anrechenbarkeit eines Schienenbonus, Referat Immissionsschutz und Nachhaltige Mobilität Juni, Juli und August 2014,
Anregungen zum Immissionskonflikt Schienenverkehrslärm versus Wohnnutzung, Gesundheitsamt Bremen Mai 2013,
Anregungen zur Entwässerung im Trennsystem und zur Möglichkeit, das Regenwasser in die Blumenthaler Aue einzuleiten, Umweltbetriebe Bremen Juni 2014.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 112 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Bremen, den 21.09.2020
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