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Ergänzung der Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen

Verkündungsdatum: 16.10.2020

Weser-Kurier vom 16. Oktober 2020

Ergänzung der Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen für den Freimarkt und den Bremer Weihnachtsmarkt

Die Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen vom 28. August 2018, zuletzt geändert am 2. Oktober 2019, wird gemäß § 69 Absatz 1 Gewerbeordnung wie folgt geändert:

Das Marktgebiet des Freimarktes nach der Nr. 1.d. der Festsetzung vom 28. August 2018 wird für den Bremer Freimarkt um den Domshof (mit Ausnahme der für den Wochenmarkt beanspruchten Fläche) erweitert.

Das Marktgebiet des Weihnachtsmarktes nach der Nr. 1.d. der Festsetzung vom 28. August 2018 wird für den Bremer Weihnachtsmarkt um die Flächen der Obernstraße und den Loriotplatz erweitert.

Bremen, den 05.10.2020