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Einwohnerversammlung am Dienstag, den 03.11.2020, in der Aula der Wilhelm-Kaisen-Oberschule, Valckenburghstraße 1-3, 28201 Bremen zum Bebauungsplan 2529

Verkündungsdatum: 24.10.2020

Weser-Kurier vom 24. Oktober 2020

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
zum Bebauungsplan 2529 für ein Gebiet in Bremen-Neustadt, Ortsteil Huckelriede, zwischen Kornstraße und Bezirkssportanlage Süd

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, für den bisher gewerblich (u.a. für ein Autohaus) genutzten Bereich zwischen der Kornstraße und der Bezirkssportanlage Süd die planungsrechtlichen Grundlagen für ein gemischt genutztes Quartier zu schaffen. Dafür soll in Kürze der Bebauungsplan 2529 aufgestellt werden, dessen Geltungsbereich in dem hier verlinkten Lageplan markiert ist.

Für die weitere Durchführung des Planverfahrens soll nun die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden.

Das Ortsamt Neustadt/Woltmershausen lädt ein zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am

Dienstag, den 3. November 2020, 18.30 Uhr
in der Aula der Wilhelm-Kaisen-Oberschule,
Valckenburghstraße 1-3, 28201 Bremen
.

In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt und allen Bürger*innen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Infolge der Corona-Pandemie ist die Besucherzahl begrenzt und eine Teilnahme an der Sitzung ausschließlich nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an Office@oaneustadt.bremen.de (bis spätestens zum 01.11.2020) oder telefonisch unter 0421 361-8173 oder 361-16024 (bis 30.10.20, 13 Uhr) möglich.

Sofern mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze ausgelost. Eine Benachrichtigung über die Teilnahme erfolgt am 02.11.2020 per E-Mail oder kann am 03.11.2020 telefonisch erfragt werden.

Es erfolgt ein kontrollierter Einlass in den Tagungsraum. Wir gewähren den Zugang nur Teilnehmern ohne verdächtige Symptome („Erkältungsanzeichen“). Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen (u.a. sind die Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Teilnehmenden einzuhalten, Tragen des mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend).

Der Lageplan kann auf der Website des Ortsamtes unter https://www.ortsamt-neustadt.bremen.de/sixcms/media.php/13/201009_Lageplan_Gebiet_2529.pdf eingesehen werden.

Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden unter der Tel.-Nr. 0421 361-10347 (Herr Schilling) Auskünfte über Einzelheiten des Vorhabens erteilt.

Bremen, den 15.10.2020

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