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Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasser-rechtliche Planfeststellungsverfahren „Verbesserung der Standsicherheit der Hochwasserschutzanlage an der Piepe“ in Bremen Neustadt

Verkündungsdatum: 13.02.2021

Weser-Kurier vom 13. Februar 2021

Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren „Verbesserung der Standsicherheit der Hochwasser-schutzanlage an der Piepe“ in Bremen Neustadt 

Auf Antrag des Bremischen Deichverbandes am linken Weserufer (TdV) wird gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Bremisches Verwaltungs-verfahrensgesetz (BremVwVfG) der Plan für die Verbesserung der Standsicherheit der Hochwasserschutzanlage an der Piepe durch die Wasserbehörde der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mit Datum vom 05.02.2021 festgestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, den Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Verbänden und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt worden.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 15.02.2021 bis einschließlich 15.03.2021 aus und kann ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei folgender Dienststelle eingesehen werden:

  • Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
    Wasserbehörde
    An der Reeperbahn 2
    28217 Bremen
    Tel. (0421) 361 - 4951.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 BremVwVfG).

Der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Planunterlagen kann zudem ab sofort auf https://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/wasserwirtschaft__hochwasser__und_kuestenschutz/wasserrechtliche_planfeststellungs__und_plangenehmigungsverfahren-334276 eingesehen werden.

Bremen, den 09.02.2021

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