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Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes Bremen - 13. Änderung - Bremen-Vegesack (Teichquartier) –

Verkündungsdatum: 06.03.2021

Weser-Kurier vom 6. März 2021

Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes Bremen
- 13. Änderung - Bremen-Vegesack (Teichquartier) -

Vom 2. März 2021

Die Stadtbürgerschaft hat am 23. Februar 2021 den Flächennutzungsplan Bremen - 13. Änderung - Bremen-Vegesack (Teichquartier) - beschlossen.

Der Plan über die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung kann im Planservice des Bauamtes Bremen-Nord, Bremen-Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Straße 62, Zi. 1.25, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweis:

Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) – Frist für die Geltend­machung der Verletzung von Vorschriften – werden

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver­letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Ver­letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs­vorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtgemeinde Bremen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bremen, den 02.03.2021, Der Senat