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Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Ausweitung der Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auf stark frequentierten Plätzen

Verkündungsdatum: 14.06.2021

Weser-Kurier vom 14. Juni 2021

Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Ausweitung der Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auf stark frequentierten Plätzen

Das Ordnungsamt erlässt als zuständige Behörde gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 28a Absatz 1 Nummern 2, 7, 8 und 14 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 802), in Verbindung mit § 22a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 der Sechsundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 19. Mai 2021 (Brem.GBl. S. 423), die zuletzt durch Verordnung vom 20. Mai 2021 (Brem.GBl. S. 456) geändert worden ist – im Folgenden: Coronaverordnung – die folgende Allgemeinverfügung:

  1. Die Allgemeinverfügung zur Ausweitung der Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auf stark frequentierten Plätzen vom 21.05.2021 wird mit Wirkung zum 14.06.2021 aufgehoben.

  2. Die Bekanntgabe dieser Verfügung erfolgt gemäß § 41 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) öffentlich, indem der verfügende Teil ortsüblich, und zwar im Ordnungsamt Bremen (Stresemannstraße 48, 28207 Bremen), bekanntgemacht wird. Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann im Ordnungsamt Bremen im Empfangsraum (lnfopoint im Erdgeschoss) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Abweichend von § 41 Absatz 4 Satz 3 BremVwVfG, wonach der Verwaltungsakt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben gilt, wird gemäß Satz 4 dieser Vorschrift der 14.06.2021 als Tag der Bekanntgabe bestimmt. Die vollständige Allgemeinverfügung kann ab dem 12.06.2021 auch auf der Internetseite https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de abgerufen und eingesehen werden. 

Bremen, den 09.06.2021, Ordnungsamt Bremen

Anlagen