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Plan zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen-Woltmershausen (Lankenauer Höft)

Verkündungsdatum: 30.06.2021

Weser-Kurier vom 30. Juni 2021

Plan zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen-Woltmershausen (Lankenauer Höft) 

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Plan zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Bremen-Woltmershausen (Lankenauer Höft) nach dem Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat in ihrer Sitzung am 24. Juni 2021 den Beschluss gefasst, die Darstellungen des FNP in dem bezeichneten Bereich zu ändern (Planaufstellungsbeschluss zur 28. Änderung des FNP). Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Änderungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Planes zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen (Bearbeitungsstand: 17.05.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Auslegung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 9. Juli 2021 bis 20. August 2021, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 in 28195 Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

Infolge der Corona-Pandemie wird empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form zu übermitteln.

Im Folgenden finden Sie weitere Bestimmungen zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung während der COVID-19-Pandemie:

Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an: Planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen (u.a. sind die Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Teilnehmenden einzuhalten, das Tragen des mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend). Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des Planes zur 28. Änderung des FNP Bremen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umwelt allgemein;

    Umweltbericht zu den Umweltbelangen Fläche, Bäume, Tiere, Boden, Klima, Verkehrs- und Gewerbelärm (Immissionen), Nutzung erneuerbarer Energien mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

  • Artenschutz (Brutvögel, Rastvögel, Fledermäuse)

    Artenschutzrechtliche Erstabschätzung, Dipl. Biologe Uwe Handke, Delmenhorst, 11.11.2020

    Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat Naturschutz und Landschaftspflege, 25.02.2020

  • Schallschutz (Verkehrs- und Gewerbelärm)

    Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 153 für den Bereich um das Lankenauer Höft in Bremen-Woltmershausen, Lärmkontor GmbH Hamburg, 15.04.2021

    Gesundheitsamt Freie Hansestadt Bremen, Umwelthygiene, 24.02.2020

  • Verkehr

    Verkehrsuntersuchung, Verkehrs- und Regionalplanung GmbH Lilienthal, April 2021

  • Boden/Altlasten

    Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat Bodenschutz, 27.03.2021

    Informationen zur Bodenbeschaffenheit, Geologischer Dienst für Bremen, 17.02.2020

  • Kampfmittel

    Informationen zu Kampfmitteln der Polizei Bremen, Kampfmittelräumdienst, 21.02.2020

Bremen, den 24.06.2021