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Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 58

Verkündungsdatum: 01.07.2021

Weser-Kurier vom 1. Juli 2021

Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 58

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 58 zur Erweiterung einer Altenpflegeeinrichtung an der Rekumer Straße für ein Gebiet in Bremen-Blumenthal an der Rekumer Straße 196 (Gemarkung VR 126, Flur 126, Flurstück 162/1 und einen Teil des Flurstücks 181/23 der Rekumer Straße) (Bearbeitungsstand: 04.05.2021) im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzuheben und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Aufhebung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 3 Planungssicherstellungsgesetz

Der Entwurf des Aufhebungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 58 (Bearbeitungsstand: 04.05.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom 19. Juli 2021 bis 19. August 2021 über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.

Infolge der Corona-Pandemie wird empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form zu übermitteln.

Im Folgenden finden Sie weitere Bestimmungen zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung während der COVID-19-Pandemie:

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung können der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 58 (Bearbeitungsstand: 04.05.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 19. Juli 2021 bis 19. August 2021 im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer) nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Termine können telefonisch unter 0421 361 18666 oder per E-Mail unter bauleitplanung@bbn.bremen.de vereinbart werden.

Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Blumenthal, Landrat-Christians-Str. 99A in 28779 Bremen Kenntnis zu nehmen. Auf Grund der Corona-Pandemie wird empfohlen, telefonisch unter 0421 361 7222 einen Termin abzustimmen.

Während der Auslegungsfrist können beim Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail unter bauleitplanung@bbn.bremen.de abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 58 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 29.06.2021

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