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Betreffend das Grundstück in Bremen, Gemarkung Vorstadt L 62, Flur 62, Flurstück-Nr.: 193/1

Verkündungsdatum: 05.08.2021

Weser-Kurier vom 5. August 2021

Ladung

Zur Verhandlung über die Enteignung des nachstehend genannten Grundstücks zugunsten der Stadtgemeinde Bremen ist gemäß § 30 PBefG i.V.m. § 108 Abs. 1 des Baugesetzbuches – BauGB – vom 22.Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) - Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Enteignungsbehörde des Landes Bremen anberaumt worden auf

den 31.08.2021 um 14.00Uhr,

in Bremen, Contrescarpe 72, 14. Stock, Zimmer 14.03

Grundstück in

Bremen

Kat.Bez.:

Gemarkung Vorstadt L 62,  Flur 62, Flurstück-Nr.: 193/1

Grundbuch von

Bremen, Blatt 6284

eingetragener
Eigentümer:

Ghada Marie und Sami Marie

Enteignungs­zweck:

Eine Teilfläche des v.g. Grundstück soll entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses vom 01.06.2016 Verwendung finden.

Das Enteignungsverfahren ist damit gemäß § 30 PBefG i.V.m. § 108 Abs. 1 Satz 1 BauGB eingeleitet, die Verfahren werden unter dem Az.: R03770EV2021 & R03771VB2021 geführt. Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

Alle Beteiligten, namentlich die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem den vorgenannten Grundstücken oder an einem das die genannten Grundstücke belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem den genannten Grundstücken oder eines persönlichen Rechts, das zum Besitz oder zur Nutzung des genannten Grundstücks berechtigt, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Solche Rechte sind zweckmäßigerweise noch vor der mündlichen Verhandlung schriftlich bei dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr als Enteignungsbehörde, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, geltend zu machen.

Über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge, insbesondere über eine vorzeitige Besitzeinweisung, kann auch dann verhandelt und entschieden werden, wenn die Beteiligten die Anmeldung ihrer Rechte unterlassen oder im Verhandlungstermin nicht erscheinen. Der Enteignungsantrag und die ihm beigefügten Unterlagen können nach entsprechender Terminvereinbarung in Bremen, Contrescarpe 72, II. Stock, Zimmer 2.11, eingesehen werden. Termine sind unter 0421 3 61-5 21 38 zu vereinbaren.

Bremen, den 04.08.2021