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Allgemeinverfügung des Ordnungsamts Bremen vom 12.10.2021 zum Kuttentrageverbot von Bekleidungsstücken und Abzeichen von Motorradgruppierungen, soweit sich diese auf sog. Outlaw Motorcycle Gangs beziehen, für den Bremer Freimarkt 2021 und kleinen Freimark

Verkündungsdatum: 14.10.2021

Weser-Kurier vom 14. Oktober 2021

Allgemeinverfügung

Gemäß § 10 Abs. 1 des Bremischen Polizeigesetzes in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ergeht nachfolgende Allgemeinverfügung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit:

  1. Anlässlich des Bremer Freimarktes 2021 werden ab dem 15.10.2021 bis zum 31.10.2021 während dessen Öffnungszeiten von 13.00 bis 24.00 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände auf der Bürgerweide und des kleinen Freimarktes um den Liebfrauenkirchhof in Bremen das Tragen von Bekleidungsstücken und Abzeichen mit Emblemen von Motorradgruppierungen untersagt, soweit sich diese mit Abzeichen und Emblemen auf die nachfolgend genannten, sog. Outaw Motorcycle Gangs beziehen.

    Dies sind im Einzelnen die Gruppierungen Hells Angels MC (auch unter dem Vereinsabzeichen Member 81 etc.), Red Devils MC, Mongols MC (auch unter dem Vereinsabzeichen Member 13 Germany), Bandidos MC (auch unter dem Vereinsabzeichen BMC etc.), Gremium MC, Outlaws MC, Freeway Rider’s MC, Born TO BE WILD MC, Free Wheel’s MC, No Surrender MC und Division. Das Verbot umfasst zudem auch die rockerähnlichen Gruppierungen Legion Bremen, Mexican Squad, Nordmaenner und Osmanen Germania BC.

    Ferner ist die Wiedergabe der Schriftzüge AFFA, RDFFRD, MFFM, BFFB, GFFG, OFFO, TFFT und die Parolen „The Big Red Machine“, „Support your local 81“, Support your local Big Red Machine“, „Red Light Crew“, „Red And White Crew“, Dequiallo“, „Filthy Few“, Respect Few, Fear None“, SYLM“, „TCB“, „Coupe De Grace“, Expect no mercy“, und „AOA“ sowie des Signums „1%er oder des Signums „1%“ in einer Raute und „Support 154“, verboten.

  2. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.

  3. Die Bekanntgabe dieser Verfügung erfolgt gemäß § 41 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz öffentlich, indem der verfügende Teil ortsüblich, und zwar im Ordnungsamt Bremen (Stresemannstraße 48, 28207 Bremen), bekanntgemacht wird. Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann im Ordnungsamt Bremen im Empfangsraum (Infopoint im Erdgeschoss) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

    Abweichend von § 41 Abs. 4 Satz 3 BremVwVfG, wonach der Verwaltungsakt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntgabe als bekannt gegeben gilt, wird gemäß Satz 4 dieser Vorschrift der 14.10.2021 als Tag der Bekanntgabe bestimmt.

Bremen, den 12.10.2021, Ordnungsamt Bremen

Anlagen