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Festlegung der Warnstufe 2 in der Stadtgemeinde Bremen gemäß der 29. Coronaverordnung

Verkündungsdatum: 25.11.2021

Weser-Kurier vom 25. November 2021

Festlegung der Warnstufe 2 in der Stadtgemeinde Bremen gemäß der Neunundzwanzigsten Coronaverordnung

In der Stadtgemeinde Bremen wurde an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Schwellenwert der bisherigen Warnstufe 0 (Hospitalisierungsinzidenz 0 bis 3/ Anzahl der wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten) überschritten. Gemäß § 1 Absatz 2 der 29. Coronaverordnung (Brem.GBl. S. 658), die durch Verordnung vom 9. November 2021 (Brem.GBl. S. 712) geändert worden ist, hat der Senat daher am 23. November 2021 die Warnstufe 2 (Hospitalisierungsinzidenz 3 bis 6) festgestellt. Sie tritt in der Stadtgemeinde Bremen am 25. November 2021 in Kraft.

Die Warnstufe 2 gilt gemäß § 1 Absatz 4 Satz 1 der 29. Coronaverordnung als bekanntgegeben.

Bremen, den 24.11.2021, Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz