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Neuer Bebauungsplan 2371

Verkündungsdatum: 07.01.2022

Weser-Kurier vom 7. Januar 2022

Neuer Bebauungsplan 2371

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2371 für ein Gebiet in Bremen-Oberneuland zwischen Rockwinkeler Landstraße (zum Teil einschließlich), Franz-Schütte-Allee, Eisenbahnlinie Bremen-Hamburg und Mühlenweg (zum Teil einschließlich) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2371 in ihrer Sitzung am 25. November 2021 den Geltungsbereich für den am 6. Juli 2007 gefassten Planaufstellungsbeschluss angepasst. Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Bebauungsplanes 2371 zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan 2371 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Mehrfamilien-, Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche an der Oberneulander Mühle geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2371 (Bearbeitungsstand: 27.09.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Auslegung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 18. Januar 2022 bis 1. März 2022, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 in 28195 Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

Infolge der Corona-Pandemie wird empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form zu übermitteln.

Im Folgenden finden Sie weitere Bestimmungen zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung während der COVID-19-Pandemie:

Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an: Planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen (u.a. sind die Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Teilnehmenden einzuhalten, das Tragen des mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend). Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden. Zudem besteht in der o.g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Oberneuland , Mühlenfeldstr. 16, 28355 Bremen, nach vorheriger Absprache unter Tel. 361 11854 oder per E-Mail: office@oaoberneuland.bremen.de) Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2371 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umwelt allgemein
    Umweltbericht zu den Umweltbelangen Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt, Tiere, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Schutzgebiete und geschützte Objekte mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
  • Schallschutz:
    Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 2371 „Oberneulander Mühle“ (Straßen- und Schienenverkehrslärm) (Bonk-Maire-Hoffmann GbR, Garbsen, Oktober 2020)

  • Verkehrsplanung:
    Verkehrsgutachten (planbedingte Verkehrszunahme) (BERNHARD Gruppe ZT GmbH, Bremen, November 2020)

  • Grünordnung:
    Grünordnungsplan zum Bebauungsplan 2371 in Bremen-Oberneuland (Tesch Landschafts- und Umweltplanung, September 2021)

  • Naturschutz:
    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan 2371 (Tesch Landschafts- und Umweltplanung, September 2021)

  • Entwässerung:
    Versickerung von Niederschlagswasser (Umtec, Prof. Biener, Sasse, Konertz, Bremen, Juni 2017)

  • Stellungnahme zur Starkregenvorsorge und zum naturnahen Umgang mit Regenwasser (Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen, Ref. 33-6 Grundwasserschutz, September 2020)

  • Konzept zur Oberflächenentwässerung und Schmutzwasserentsorgung
    (ASP Atelier Schreckenberg, Bremen, November 2020)

  • Bodenschutz

  • Stellungnahme zum geologischen Untergrund und zu Grundwasserständen (Geologischer Dienst für Bremen, September 2020)

  • Altlasten (Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa der Freien Hansestadt Bremen, Ref. 24 Bodenschutz, Oktober 2007)
  • Kampfmittel
    Informationen zu Kampfmitteln der Polizei Bremen, Kampfmittelräumdienst, August 2020

Bremen, den 25.11.2021