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Festlegung der Warnstufe 4 in der Stadtgemeinde Bremen gemäß der Neunundzwanzigsten Coronaverordnung

Verkündungsdatum: 07.01.2022

Weser-Kurier vom 10. Januar 2022

Festlegung der Warnstufe 4 in der Stadtgemeinde Bremen gemäß der Neunundzwanzigsten Coronaverordnung

In der Stadtgemeinde Bremen wurde an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Schwellenwert der bisherigen Warnstufe 3 (Hospitalisierungsinzidenz 6 bis 9/ Anzahl der wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten) überschritten. Gemäß § 1 Absatz 2 der 29. Coronaverordnung (Brem.GBl. S. 658), die durch Verordnung vom 7. Januar 2022 (Brem.GBl. S. 2) geändert worden ist, hat der Senat daher am 7. Januar 2022 die Warnstufe 4 (Hospitalisierungsinzidenz ab 9) festgestellt. Sie tritt in der Stadtgemeinde Bremen am 10. Januar 2022 in Kraft.

Die Warnstufe 4 gilt gemäß § 1 Absatz 4 Satz 1 der 29. Coronaverordnung als bekanntgegeben.

Bremen, den 07.01.2022, Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz