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Öffentliche Auslegung des Beschlusses zum Planfeststellungsverfahren „Fernwärmeverbindungsleitung zwischen Hochschulring und Heizwerk Vahr“

Verkündungsdatum: 13.01.2022

Weser-Kurier vom 13. Januar 2022

Öffentliche Auslegung des Beschlusses zum Planfeststellungsverfahren „Fernwärmeverbindungsleitung zwischen Hochschulring und Heizwerk Vahr“

Die Öffentliche Auslegung des Beschlusses zum o.g. Planfeststellungsverfahren wird aus formellen Gründen wiederholt.

Die von der wesernetz Bremen GmbH geplante Fernwärmeverbindungsleitung (2 x DN 500) zwischen dem Hochschulring und dem Heizwerk Vahr wurde von der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 17.12.2021 planfestgestellt. Das Planfeststellungsverfahren wurde auf der Grundlage der §§ 65 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. den §§ 72 ff. des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) durchgeführt.

Mit dem Vorhaben sollen die Fernwärmenetze im Bremer Osten und an der Universität zwischen den Einbindungspunkten an der Kreuzung Hochschulring/Kuhgrabenweg und dem Heizwerk Vahr an der Emil-Sommer-Straße in Bremen miteinander verbunden werden. Gegenstand der Maßnahme ist die Errichtung einer Fernwärmeverbindungsleitung mit folgenden Komponenten und Zusatzmaßnahmen:

  • Rohrsystem aus Vor- und Rücklauf (Kunststoffmantelverbundrohr)

  • Systemtechnische Bauteile (Bögen, Abzweige, Absperrarmaturen für Abgangsleitungen und als Streckenarmarturen,    Entleerungs- und Entlüftungsarmaturen, Muffen, Dehnpolster, Überwachungsadern)

  • Sonderkonstruktionen (Rohrbrücken, U-Bögen, Düker, etc.)

  • Zusammenlegung von untergeordneten Entwässerungsgräben

Um das an der zu errichtenden Trasse liegende Anschlusspotential nutzen zu können, sollen zur Vorbereitung der weiteren Erschließung von angrenzenden Gebieten mehrere Abzweige vorgesehen werden, die je nach Anschlusspotenzial eine Nennweite von DN 150 oder DN 200 haben sollen.

Betroffen sind hierbei folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte: Hochschulring, Kuhgraben, Parkallee/Zur Munte, Ahornweg, Barbara-McClintock-Straße, Hildegard-von-Bingen-Straße, Konrad-Zuse-Straße, H.-H.-Meier-Allee, Schwachhauser Ring, Kirchbachstraße, Kurfürstenallee, In der Vahr und Richard-Boljahn-Allee. Zwischen dem Kuhgrabenweg bis zur BSAG-Wendeschleife an der H.-H.-Meier-Allee verläuft die Trasse zusätzlich noch entlang eines Kleingartengebiets und über eine Grünfläche, die vom Verein „Kinder, Wald und Wiese“ genutzt wird. Die Bauzeit für die Leitung wird etwa zwei Jahre dauern und es werden bestimmte Leitungsabschnitte gleichzeitig verlegt. Der Bau der Leitung ist insbesondere mit Lärmimmissionen Verkehrsbeeinträchtigungen und teilweise mit Straßensperrungen für Anwohner:innen verbunden. Zusätzlich wird es auch es auch in anderen Straßen zu Umleitungen und Behinderungen kommen. Es wird zu Baumfällungen im Leitungsverlauf kommen. Die Kompensationspflanzungen werden überwiegend in den von dem Leitungsvorhaben betroffenen Stadteilen erfolgen. Darüber hinaus wird es zu weiteren Eingriffen in den Naturhaushalt kommen, die ebenfalls kompensiert werden.

Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses lautet:

Der Plan der wesernetz Bremen GmbH für die Errichtung und den Betrieb einer Fernwärmeverbindungsleitung vom Hochschulring bis zum Heizwerk Vahr in Bremen wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen festgestellt.

Die sofortige Vollziehbarkeit des Plans wird nach § 80 Absatz 2 Nr. 4 VwGO angeordnet.

Die Feststellung ist mit Nebenbestimmungen, insbesondere Entscheidungsvorbehalten und Auflagen verbunden worden. Die Auflagen beziehen sich insbesondere auf die Themen Kompensationsverpflichtung/Naturschutz, Grünordnung, Wasserbehördliche Belange, Immissionsschutz, Verkehrliche Belange, Bauordnungsrechtliche Belange, Abfall und Altlasten bzw. Bodenschutz, Belange der Stadtentwässerung, Brandschutz, Belange der Leitungsträger verbunden worden.

Der Planfeststellungsbeschluss umfasst eine Reihe planfestgestellter Unterlagen. Dies sind insbesondere das Planwerk, geotechnische und hydrologische Berichte, ein Konzept zum Boden- und Abfallmanagement, statische Berechnungen, ein Bauzeitenplan, Verkehrsuntersuchungen, ein Bauwerksverzeichnis, ein Grunderwerbsplan, ein Baumgutachten, einen UVP-Bericht, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, ein landschaftspflegerischer Begleitplan und eine Schalluntersuchung. Für das am Hochschulring vorgesehene Gebäude sind Bauvorlagen Bestandteil des Plans.

Im Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen entschieden worden.

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses lautet:

„Gegen die vorstehende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen erhoben werden (§§ 74 Abs. 1 Satz 2, 70 BremVwVfG sowie §§ 74 und 48 Abs. 1 Nr. 15 VwGO).

Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VWGO). Auf Antrag kann das Gericht der Hauptsache die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wiederherstellen (§ 80 Abs. 3 VWGO).“

Der Planfeststellungsbeschluss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und der festgestellte Plan werden gemäß § 27 UVPG i.V.m. § 74 Abs. 4 BremVwVfG und § 3 des Plansicherungsgesetzes (PlanSiG) in der Zeit vom 14. Januar bis zum 27. Januar 2022 (zwei Wochen) im Internet unter den Adressen www.bauumwelt.bremen.de und den weiteren Menüpunkten „Klimaschutz“ → „Klima und Energie“ → „Zulassungsverfahren für Gas- Strom- und Fernwärmeleitungen“ → „Planfeststellungsverfahren zur Fernwärmeverbindungsleitung Uni-Vahr“ veröffentlicht. Auch unter der Adresse https://www.uvp-verbund.de sind die Unterlagen einsehbar. Ergänzend können eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Ausfertigung des Plans in dem oben genannten Zeitraum bei dem

Service Center Bau bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen,
nach telefonischer Terminvereinbarung montags - mittwochs 9.00 – 15.00 Uhr,
donnerstags 9.00 – 17.00 Uhr, freitags 9.00 – 12.00 Uhr
(Terminvereinbarung möglich unter Telefon: 0421/361-2375)

eingesehen werden.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Bremen, den 11.01.2022

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