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Plan zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen - Bremen-Hemelingen - Gewerbepark Hansalinie, 3. Bauabschnitt

Verkündungsdatum: 15.01.2022

Weser-Kurier vom 15. Januar 2022

Plan zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen - Bremen-Hemelingen - Gewerbepark Hansalinie, 3. Bauabschnitt

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Plan zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen für ein Gebiet in Bremen – Hemelingen, Gewerbepark Hansalinie, 3. Bauabschnitt aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen in ihrer Sitzung am 25. November 2021 den Geltungsbereich für den am 21. März 2019 gefassten Planaufstellungsbeschluss angepasst. Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Plans zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau des Gewerbeparks Hansalinie als Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan 2516 geschaffen werden. Der Entwurf des Änderungsplanes (Bearbeitungsstand:19.07.2021) einschließlich Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 25. Januar 2022 bis 8. März 2022 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus (öffentliche Auslegung).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau verfügbar:

Umwelt allgemein

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu den Umweltbelangen Natur und Landschaft, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch, Kultur/Sachgüter mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Klima

  • Klimaökologische Expertise zum Gewerbepark Hansalinie. GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover, im Auftrag der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (unveröffentlicht) (August 2020)

Grundwasser/Entwässerung

  • Geotechnischer Bericht zur Auswertung der Daten der Grundwassermessstellen im Untersuchungsgebiet (Grundwassermonitoring) im Gewerbegebiet Hansalinie Bremen, IfG Ingenieurgemeinschaft für Geotechnik GmbH, Bremen (August 2021)

Schallschutz

  • Schalltechnisches Gutachten (Gesamtlärmbetrachtung) für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2516 für ein Gebiet in Hemelingen, T&H Ingenieure GmbH, Bremen (August 2021)

Windenergieanlagen

  • Schattenwurfgutachten für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2516 für ein Gebiet in Bremen-Hemelingen, T&H Ingenieure GmbH, Bremen (August 2021)
  • Gutachtliche Stellungnahme zur Risikobeurteilung Eisabwurf/Eisabfall und Rotorblattbruch und Turmversagen am Windenergieanlagen-Standort Gewerbepark Hansalinie, TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG (August 2021)

Arten-/Gebietsschutz

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gewerbepark Hansalinie Bebauungsplan 2516 – 3. Baustufe, ppr Freiraum+Umwelt, Bremen (August 2021)
  • Verträglichkeitsstudie nach § 34 BNatSchG für das EU-Vogelschutzgebiet „Weseraue“ Gewerbepark Hansalinie – 3. Baustufe Bebauungsplan 2516, ppr Freiraum+Umwelt (August 2021)

Bremen, den 25.11.2021

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