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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 145

Verkündungsdatum: 29.01.2022

Weser-Kurier vom 29. Januar 2022

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 145

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 145 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung einer Kindertagesstätte (KiTa) mit zwei Gruppen sowie die Erweiterung einer bestehenden Seniorenwohnanlage in Bremen-Osterholz, Ortsteil Blockdiek, zwischen Mülheimer Straße, Dürener Straße und Kölner Straße (Bearbeitungsstand: 06.12.2021) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 145 (Bearbeitungsstand: 06.12.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom 8. Februar 2022 bis 22. März 2022 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

Zudem besteht in der o.g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Osterholz , Osterholzer Heerstr. 100, 28325 Bremen, nach vorheriger Absprache unter Tel. 361 79169 bzw. 361 13104 oder per E-Mail: office@oaosterholz.bremen.de) Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungszeit können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 145 erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 145 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 145 am 13. Januar 2022 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 13.01.2022