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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 155

Verkündungsdatum: 24.02.2022

Weser-Kurier vom 24. Februar 2022

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 155

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 155 für die Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses in Bremen Altstadt zwischen Langenstraße, Kahlenstraße und Große Waagestraße (Bearbeitungsstand: 06.12.2021) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 155 (Bearbeitungsstand: 06.12.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom 8. März 2022 bis 19. April 2022 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

Infolge der Corona-Pandemie erfolgt hier eine Verlängerung der Frist des § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch. Auch wird pandemiebedingt empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form per E-Mail an: office@bau.bremen zu übermitteln. Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an: Planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die örtlichen je nach aktueller Warnstufe geltenden Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch.

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden. Auf Grund der Corona-Pandemie wird empfohlen, von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch zu machen.

Während der Auslegungszeit können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich (email: office@bau.bremen) oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 155 erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 155 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 155 am 10. Februar 2022 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 10.02.2022