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Anzeige einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist – Heinrichs Logistic GmbH

Verkündungsdatum: 20.04.2022

Nordsee-Zeitung vom 20. April 2022

Anzeige einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage,
die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremerhaven - hat am 31. März 2022 festgestellt, dass die Heinrichs Logistic GmbH, Grauwallring 32-42, 27580 Bremerhaven, für die nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs am Standort Grauwallring Halle 2 und Halle 7 ist, keiner Genehmigung nach § 23a Bundes-Immissionsschutzgesetz bedarf.

Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 23a Absatz 2 Satz 3 öffentlich bekannt gemacht.

Bremerhaven, den 04.04.2022, Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremerhaven