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Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz für Hochwasserschutzmaßnahmen am Klosterbach und der Varreler Bäke in der Gemein-de Stuhr - Antragsteller: Ochtumverband, Danziger Straße 3, 27243 Harpstedt

Verkündungsdatum: 07.05.2022

Weser-Kurier vom 7. Mai 2022

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz für Hochwasserschutzmaßnahmen am Klosterbach und der Varreler Bäke in der Gemeinde Stuhr - Antragsteller: Ochtumverband, Danziger Straße 3, 27243 Harpstedt

Bekanntmachung des Landkreises Diepholz
über die Durchführung einer Online-Konsultation anstelle eines Erörterungstermins nach den Vorschriften des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG)

Der Ochtumverband hat die wasserrechtliche Planfeststellung für Hochwasserschutzmaßnahmen am Klosterbach und der Varreler Bäke nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen umfassen im Wesentlichen die Ertüchtigung/Rückverlegung vorhandener Verwallungen auf rd. 6,5 km Länge einschließlich der Herstellung von zwei Hochwasserschöpfwerken an den einmündenden Fließgewässern „Varreler Graft“ und „Moordeicher Wasserzug“, die Neugestaltung der Fischaufstiegsanlage am Gut Varrel sowie weiterer Ingenieurbauwerke.

Aufgrund der mit der COVID-19 Pandemie verbundenen Einschränkungen wird in dem o. g. Verfahren anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG durchgeführt.

Der zu erörternde Sachverhalt wird in der Zeit vom 17.05.2022 bis 07.06.2022 passwortgeschützt auf einer Internetplattform für die am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten zugänglich gemacht. Insbesondere die fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Gegenäußerungen des Antragstellers werden in einer gegenüberstellenden, pseudonymisierten Zusammenfassung bereitgestellt. Zugriffsrechte können bis zum Ende der Online-Konsultation schriftlich beim Landkreis Diepholz, Fachdienst Umwelt und Straße, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz oder per E-Mail unter wasserwirtschaft@diepholz.de angefordert werden.

Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden hinsichtlich der Modalitäten der Online-Konsultation individuell schriftlich benachrichtigt.

Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum Ende der Online-Konsultation schriftlich oder elektronisch zu äußern.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die Verfahrensbeteiligten/Betroffenen und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, beschränkt.

Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Bei Nichtteilnahme an dem Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Unabhängig von der Teilnahme wird die Planfeststellungsbehörde die in den Stellungnahmen vorgebrachten Argumente sowie die in den Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und über diese entscheiden.

Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist nicht erforderlich.

Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet, d.h. über die bereits vorgebrachten Argumente können keine neuen Sachargumente vorgebracht und im Verfahren berücksichtigt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese unverzüglich zu den Akten der Planfeststellungsbehörde unter der o. g. Adresse zu geben.

Durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch die Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens werden u.a. auch personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) zur Durchführung des Verfahrens automatisiert verarbeitet.

Die Planfeststellungsbehörde wird alle im Rahmen der Online-Konsultation eingehenden Äußerungen einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben dem Ochtumverband als Träger des Vorhabens zur Stellungnahme zuleiten.

Soweit Name und Anschrift bei Weiterleitung der Einwendung an den Ochtumverband unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Rahmen der Äußerung hinzuweisen. In diesem Fall sind die Gründe mitzuteilen, welche Nachteile durch die Weitergabe der Daten befürchtet werden.

Die Planunterlagen können auch über die Internetseite des Landkreises Diepholz unter www.diepholz.de / Bauen und Umwelt / Umwelt / Wasser / Links / Förmliche Verfahren in der Unteren Wasserbehörde / Hochwasserschutzmaßnahmen am Klosterbach/Varreler Bäke in Stuhr eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegenen Unterlagen in Papierform (§ 27a Abs. 1 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Der Text dieser Bekanntmachung ist auch im Internet unter www.diepholz.de einsehbar.

Bremen, den 02.05.2022, Landkreis Diepholz - Der Landrat