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Einladung zu einer Einwohnerversammlung am 1. Juni 2022 um 18.00 Uhr im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Verkündungsdatum: 21.05.2022

Weser-Kurier vom 21. Mai 2022

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zum Bebauungsplan 2158 für ein Gebiet in Bremen-Woltmershausen zwischen Schwarzer Weg, Eisenbahn Bremen – Oldenburg, Senator-Apelt-Straße und Am Gaswerkgraben

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, mit der Aufstellung des Bebauungsplans 2158 die Verträglichkeit eines urbanen Miteinanders zwischen Wohnen und Gewerbe im Gebiet sicherzustellen. Die vorherrschende Gemengelage soll entschärft und den damit verbundenen städtebaulichen Missständen entgegengewirkt werden. Vorgesehen ist eine zukunftsorientierte Sicherung und Weiterentwicklung der Bestandsnutzungen und damit die Verwirklichung der Ziele der Masterplanung „Vorderes Woltmershausen“.

Bevor der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst wird, sollen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt werden – und Bürger:innen und andere Interessierte Gelegenheit erhalten, ihre Anregungen, Wünsche und Bedenken einzubringen.

Das Ortsamt Neustadt/Woltmershausen lädt zu einer Einwohnerversammlung am

Mittwoch, den 1. Juni 2022, um 18.00 Uhr,

im Gemeinderaum der Evangelischen Freikirche,

Woltmershauser Straße 298, 28197 Bremen.

Es wird darum gebeten, die allgemeinen Abstands-und Hygiene-Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (möglichst FFP 2) zu tragen.

Weitere Informationen über das Masterplangebiet „Vorderes Woltmershausen“ finden Sie auf der Website der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau unter https://www.bauumwelt.bremen.de/stadtentwicklung/aktuelles/masterplan-vorderes-woltmershausen-85006.

Bremen, den 16.05.2022, Ortsamt Neustadt/Woltmershausen

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