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Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes Bremen 15. Änderung Bremen – Blumenthal „An der Landesgrenze“

Verkündungsdatum: 23.07.2022

Weser-Kurier vom 23. Juli 2022

Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes Bremen
– 15. Änderung Bremen – Blumenthal „An der Landesgrenze“ –

Die Stadtbürgerschaft hat am 5. Juli 2022 den Flächennutzungsplan Bremen – 15. Änderung Bremen – Blumenthal „An der Landesgrenze“  – beschlossen.

Der Plan über die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung kann bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Bremen-Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Str. 62, Zi. 1.25, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) – Frist für die Geltend­machung der Verletzung von Vorschriften – werden

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver­letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Ver­letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs­vorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtgemeinde Bremen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bremen, den 12.07.2022, Der Senat