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Beschränkung Gemeingebrauch Werdersee am 17.09.2022 – Bootsballett der Schwankhalle

Verkündungsdatum: 10.09.2022

Weser-Kurier vom 10. September 2022

Beschränkung des Gemeingebrauchs am Werdersee am 17.09.2022 Bootsballett der Schwankhalle

Auf Antrag der Schwankhalle Bremen wird gemäß § 14 Bremisches Wassergesetz vom 12. April 2011 (Brem.GBl. S. 262 — 2180-a-1) und § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen vom 21. Mai 2013 (Brem.GBl. S. 135, 235) folgendes verfügt:

Am Sonntag, den 17. September 2022

wird auf dem Werdersee im Bereich rückseitig der Schwankhalle Bremen das Befahren mit Wasserfahrzeugen aller Art während der Durchführung des Bootsballetts verboten.

Bremen, den 24.08.2022