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Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für einen Gewässerausbau im Bereich des Röhrichtbiotops auf dem Betriebsgrundstück von Arcelor Mittal Bremen GmbH in Bremen

Verkündungsdatum: 03.09.2022

Weser-Kurier vom 3. September 2022

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für einen Gewässerausbau im Bereich des Röhrichtbiotops auf dem Betriebsgrundstück von Arcelor Mittal Bremen GmbH in Bremen

Information über die Durchführung einer Online-Konsultation gemäß § 73 Abs. 6 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) und § 5 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Der Betrieb ArcelorMittal Bremen GmbH hat am 04.04.2022 die wasserrechtliche Planfeststellung für einen Gewässerausbau im Bereich des Röhrichtbiotops auf dem Betriebsgrundstück von der Arcelor Mittal Bremen GmbH in Bremen gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) beantragt.

Im Zuge der Umsetzung des umfassenden Vorhabens zur Decarbonisierung der Stahlproduktion am Standort der ArcelorMittal Bremen GmbH werden umfangreiche Änderungsmaßnahmen am Standort vorgenommen. Es ist vorgesehen eine neue Kabeltrasse auf dem Werksgelände zu errichten. Die geplante Trasse wird in ihrer südlichen und westlichen Achse im Uferbereich von zwei bestehenden Röhricht-Flächen verlaufen. Um diese Bereiche für die Kabeltrasse und den zugehörigen Bewirtschaftungsweg bzw. die Baustraße nutzen zu können, ist es erforderlich, die Uferbereiche und die Flächen der Gewässer (Röhrichtbiotope) in Anspruch zu nehmen und das Gelände im Uferbereich zu erhöhen. Das Vorhaben ist mit einer wesentlichen Umgestaltung der Gewässer verbunden.

Hierfür ist die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch die Wasserbehörde bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau erforderlich.

Es ist festgestellt worden, dass für das Vorhaben gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht.

Vom 14.04.2022 bis 13.05.2022 lagen die Planunterlagen zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit bei der Planfeststellungsbehörde aus. Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endete am 13.06.2022.

Die Anhörung wird nun durch eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 PlanSiG fortgesetzt. Die Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin, der aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen entfällt.

Im Rahmen der Online-Konsultation werden dem TdV und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in pseudonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierzu wurden durch die Planfeststellungsbehörde alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen geprüft und in jeweils einer Synopse aufbereitet. Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht erhoben.

Der TdV und diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden durch die Planfeststellungsbehörde hinsichtlich der Modalitäten der Online-Konsultation individuell schriftlich benachrichtigt.

Die zur Teilnahme außerdem berechtigten sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum Ende der Online-Konsultation bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Obere Wasserbehörde, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen schriftlich oder per Mail unter der E-Mail-Adresse: karin.winkelmann@umwelt.bremen.de, den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.

Die zur Teilnahme Berechtigten haben die Gelegenheit, sich die Synopsen

vom 13.09.2022 bis einschließlich 26.09.2022

anzusehen und sich schriftlich bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Obere Wasserbehörde, Referat 34, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: karin.winkelmann@umwelt.bremen.de zu äußern.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die Verfahrensbeteiligten und die Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, beschränkt.

  • Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem freigestellt. Bei Nichtteilnahme am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Unabhängig von der Teilnahme wird die Planfeststellungsbehörde die in den Stellungnahmen vorgebrachten Argumente sowie die in den Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und über diese entscheiden.

  • Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist nicht erforderlich.

  • Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet, d.h. über die bereits vorgebrachten Argumente können keine neuen Sachargumente vorgebracht und im Verfahren berücksichtigt werden.

  • Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG). Die Einwendungsfrist ist am 13.06.2022 abgelaufen. Alle erst danach eingegangenen Einwendungen sind, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, verspätet und gemäß § 73 Abs. 4 Satz 3 BremVwVfG im weiteren Planfeststellungsverfahren ausgeschlossen.

  • Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist auch durch einen Bevollmächtigten möglich. Hierzu ist eine entsprechende Vollmacht auszustellen und der Planfeststellungsbehörde unter o. g. Adresse unverzüglich zuzuleiten.

  • Mit dem Abschluss der Online-Konsultation ist das Anhörungsverfahren beendet.

  • Die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation entstehenden Kosten, auch die für einen Bevollmächtigten, werden nicht erstattet.

  • Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens werden u.a. auch personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) zur Durchführung des Verfahrens automatisiert verarbeitet.

Die Planfeststellungsbehörde wird alle im Rahmen der Online-Konsultation eingehenden Äußerungen einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben der Trägerin des Vorhabens zur Stellungnahme zuleiten. Soweit Name und Anschrift bei dieser Weiterleitung der Einwendung unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Rahmen der Äußerung hinzuweisen. In diesem Fall sind die Gründe mitzuteilen, welche Nachteile durch die Weitergabe der Daten befürchtet werden.

Diese Amtliche Bekanntmachung wird gem. § 73 Abs. 6 Satz 2 BremVwVfG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 UVPG ortsüblich bekannt gemacht.

Bremen, den 01.09.2022