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Errichtung und Betrieb eines Testfelds für Wasserstofferzeugung und Anwendung

Verkündungsdatum: 23.12.2022

Nordsee-Zeitung vom 23. Dezember 2022

Errichtung und Betrieb eines Testfelds für Wasserstofferzeugung und Anwendung

Der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Hansastraße 27C, 80686 München, beabsichtigt auf dem Grundstück Am Lune­ort 15, 27572 Bremerhaven, ein Testfeld für Wasserstofferzeugung und Anwendung zu errichten und zu betreiben.

Der Hauptzwecke ist die Erprobung von Elektrolyseuren. Auf dem Testfeld werden zwei Elektrolyseure mit einer Gesamtleistung von ca. 2,7 MWel installiert (1x Proton Exchange Membrane (PEM), 1x alkalisch). Daran gekoppelt ist die Speicherung des produzierten Wasserstoffs sowie dessen Rückverstromung durch ein installiertes Block-Heiz-Kraftwerk (BHKW) und ein Brennstoffzellensystem (BZS). Weiterhin ist eine Abgabe des Wasserstoffes im Rahmen einer Trailerabfüllung und einer Zapf­säule für Forschungszwecke geplant. Für den Testbetrieb werden sogenannte DUT-Pads aufgebaut. Dies sind bezugsfertige Plätze für den Anschluss von Wasserstoff­equipment in Containern.

Im ersten Bauabschnitt (Baustart Q3 2022) sind fünf DUT-Pads mit Wasserstoff­anschluss vorgesehen, von denen vier mit den zuvor genannten Elektrolyseuren, BHKW und BZS belegt sind. Das freie DUT-Pad bietet einen Testplatz für einen zukünftigen Wasserstofftestling eines externen Kunden des IWES. Im Rahmen eines zweiten Bauabschnittes (Baustart bis 2025), welcher im Rahmen dieser Genehmi­gung mit beantragt wird, ist eine Erweiterung des Testfelds um 6 zusätzliche DUT-Pads (auf insgesamt 12 DUT-Pads) geplant. Das Testfeld soll dabei auf eine Gesamtleistung von bis zu 8 MWel ausgebaut werden.

Der erste Bauabschnitt der Anlage soll im Juni 2023 in Betrieb genommen werden.

Das Vorhaben ist nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Nummer 4.1.12 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV genehmi­gungsbedürftig.

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen führt das Genehmigungsverfahren durch.

Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht gemäß Nummer 4.2 des Anhangs 1 die Verpflichtung zur Durch­führung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Das Ergebnis dieser Vor­prüfung wird gemäß § 20 UVPG im zentralen Informationsportal über Umweltver­träglichkeitsprüfungen in Bremen (https://www.uvp-verbund.de/portal/) bekannt gegeben.

Der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen wurden insbesondere folgende entscheidungserheblichen Berichte (Gutachten) und Empfehlungen vorgelegt:

  • Gutachten über Schallemissionen und –immissionen

  • Gutachten zum Ausgangszustandsbericht (AZB)

  • Gutachten zur Umweltverträglichkeit

  • Gutachten zur Anlagensicherheit

  • Brandschutzkonzept

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG i. V. m. §§ 18, 19 UVPG öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung erscheint in der örtlichen Tageszeitung (Nordsee-Zeitung) und dem Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen.

Der Antrag und die Unterlagen werden einen Monat bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremerhaven -, Lange Straße 119, 27580 Bremen, von montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr ausgelegt.

Für die Dauer von Einschränkungen im Rahmen der Corona-Krise kann es aller­dings aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich sein, die Anzahl der gleich­zeitig in die Antragsunterlagen Einsicht nehmenden Personen zu begrenzen. Des­halb bittet die Gewerbeaufsicht um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0471/596-13270.

Beim Betreten des Dienstgebäudes bitten wir um das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz.

Die Auslegungsfrist beginnt am 2. Januar 2023 und endet am 1. Februar 2023.

Während dieser Zeit und bis zu einem Monat nach Beendigung der Auslegung können gegen das Vorhaben Einwendungen schriftlich oder elektronisch (office-brhv@gewerbeaufsicht.bremen.de) bei der vorgenannten Behörde erhoben werden. Die Einwendungsfrist beginnt mit der Auslegung am 2. Januar 2023 und endet mit Ablauf des 1. März 2023. Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Erteilung der Genehmi­gung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.

Die schriftliche oder elektronische Einwendung muss den Namen und die Anschrift des Einwenders tragen. Die Einwendungen werden der Antragstellerin und den Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist, bekannt gegeben. Vor der Bekannt­gabe der Einwendungen kann auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese nicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens erforderlich sind.

Die Erörterung der frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen ist, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, für den 5. April 2023, um 9.00 Uhr im Fraunhofer-Institut für Windenergie­systeme IWES, Am Seedeich 45, 27572 Bremerhaven in Raum W301 vorgesehen. Reicht die Zeit nicht aus, wird die Erörterung am 6. April 2023 an gleicher Stelle fortgeführt. Der Erörterungstermin ist öffentlich.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde auf Grundlage der eingegangenen Einwendungen durch eine Ermessensentscheidung aufgrund von § 10 Absatz 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, ob auf die Durchführung eines Erörterungstermins verzichtet wird. Der etwaige Verzicht wird öffentlich bekannt gemacht.

Zu dem Erörterungstermin werden die Einwender schriftlich eingeladen. Beim Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn ver­handelt werden.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten (wie Fahrtkosten, Lohnausfall) können nicht erstattet werden.

Die Zustellung der Entscheidung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Bremen, den 19.12.2022, Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremerhaven