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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan (VE 162)

Verkündungsdatum: 17.02.2023

Weser-Kurier vom 17. Februar 2023

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan (VE 162)

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 9. Februar 2023 beschlossen, für die Errichtung eines Verbrauchermarktes, einer Kindertagesstätte und von Wohngebäuden in Bremen-Walle an der Holsteiner Straße zwischen der Eutiner Straße, Hemmingstedter Schanze und Gravensteiner Straße einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen. (Planaufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 162). Der Planentwurf kann auch online unter www.bauleitplan.bremen abgerufen werden.

Bremen, den 09.02.2023

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