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Neuer Bebauungsplan 2535

Verkündungsdatum: 17.02.2023

Weser-Kurier vom 17. Februar 2023

Neuer Bebauungsplan 2535

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2535 „Kattenturmer Heerstraße“ für ein Gebiet in Bremen–Obervieland, Ortsteil: Kattenturm zwischen Kattenturmer Heerstraße, Neuenlander Straße und dem Flughafen Bremen (Bearbeitungsstand: 23.01.2023) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat in ihrer Sitzung am 9. Februar 2023 den Beschluss gefasst, den Geltungsbereich des Plans anzupassen (Planaufstellungsbeschluss). Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Änderungsplans zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 23.01.2023) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 27.02.2023 bis 30.03.2023, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 in Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Bebauungsplanes 2535 mit Begründung im Ortsamt Obervieland, Gorsemannstraße 26, 28277 Bremen Kenntnis zu nehmen. Es wird darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 3531 anzumelden und einen Termin abzustimmen.

Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit der Rechtsfolge, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird

Es wird empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form per E-Mail an: bauleitplanungstadt@bau.bremen.de zu übermitteln.

Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an Planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen.

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden. Der Planentwurf kann auch online unter www.bauleitplan.bremen abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen digital an bauleitplanung.stadt@bau.bremen.de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2535 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes.

Bremen, den 09.02.2023

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