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Amtliche Bekanntmachung über die Durchführung von Vorarbeiten (Vermessungsarbeiten) gemäß § 44 Absatz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Zwecke der Verlegung einer Höchstspannungserdkabel-Verbindung Korridor B gemäß Bundesbedarfsplangesetz Nummern 48 u

Verkündungsdatum: 20.02.2023

Weser-Kurier vom 20. Februar 2023

ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG IM BEREICH DER STADT BREMEN

GLEICHSTROMVERBINDUNG KORRIDOR B

ANKÜNDIGUNG VON VORARBEITEN IN FORM VON VERMESSUNGSARBEITEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG

Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, werden in den kommenden Jahrzehnten weitere Offshore-Windparks in Norddeutschland entstehen. Der dort erzeugte Strom muss in großen Mengen dorthin gelangen, wo er benötigt wird: in die Verbrauchszentren im Westen Deutschlands.

Dazu dient Korridor B. Die neue Stromverbindung leistet einen zentralen Beitrag, um Deutschlands größten Ballungsraum, das Ruhrgebiet, klimafreundlich mit Strom zu versorgen.

Korridor B ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen für die Energiewende. Sie besteht aus den Leitungsbauvorhaben Nr. 48 (Heide/West – Polsum) und Nr. 49 (Wilhelmshaven – Hamm) des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Die neue Stromverbindung verläuft durch die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen. Die Amprion GmbH hat den gesetzlichen Auftrag, die Leitung zu planen, zu bauen und in Betrieb zu nehmen.

Im Zeitraum von April 2023 bis Juni 2023 werden wir Gewässervermessungen vornehmen, um unsere Planungen weiter zu konkretisieren. Die Vorarbeiten erfolgen auf Grundlage des § 44 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung, der späteren Baudurchführung oder den Unterhaltungsmaßnahmen der notwendigen Leitung dienen. Zu den Vorarbeiten gehören unter anderem Gewässervermessungen. Um festzulegen, wie wir Gewässer innerhalb unseres Trassenkorridors queren, benötigen wir sowohl die Höhen des jeweils angrenzenden Geländes als auch die Höhen der Gewässersohlen. Die Vermessung erfolgt mit Hilfe eines globalen Navigationssatellitensystems. Wird der Empfang von Satellitensignalen von naheliegenden Objekten verhindert, können auch elektrooptische Messsysteme verwendet werden. Bei breiteren Gewässern kann ggf. ein kleines, tragbares Drohnenboot mit elektrischem Antrieb zum Einsatz kommen, die Vermessung erfolgt dann per Echolot.

Von Amprion beauftragte Unternehmen führen diese Vermessungen in der Regel mit ein bis zwei Personen durch, die vom nächstgelegenen befahrbaren Weg zu Fuß unterwegs sein werden. Dafür werden zum Teil auch private Grundstücke betreten. Die Vermessung wird in der Regel an einem Tag abgeschlossen sein. Wenn Sie Rückfragen haben, steht Ihnen der Projektsprecher des Projektes Korridor B, Herr Florian Zettel, gerne unter korridor-b@amprion.net oder der Rufnummer 040 2388 - 27275 zur Verfügung.

Eine Liste mit Flurstücken, die wir in Anspruch nehmen müssen, finden Sie im Folgenden.

Lagepläne und weitere Informationen zum Projekt Korridor B und den anstehenden Arbeiten finden Sie auf unserer Webseite www.korridor-b.net.

LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER STADT BREMEN Gemarkung VR125 Flur 125 Flurstücke: 10/2, 38/10, 60/2 Gemarkung VR126 Flur 126 Flurstücke: 1/1, 2/4, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 95/4, 95/5, 96, 99, 100/4, 101

Amprion GmbH · Robert-Schuman-Straße 7 · 44263 Dortmund

Bremen, den 17.02.2023

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