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Umbenennung der Langemarckstraße in Bremen-Neustadt

Verkündungsdatum: 25.03.2023

Weser-Kurier vom 25. März 2023

Bekanntmachung
über die Anhörung Beteiligter nach § 28 BremVwVfG
im Verfahren zur Umbenennung der Langemarckstraße in Bremen-Neustadt

Der Beirat Neustadt hat am 15.12.2022 einen Beschluss zur Änderung des Straßennamens (Umbenennung) der Langemarckstraße in Georg-Elser-Allee gefasst. Für die Umbenennung des gesamten Straßenzuges zwischen Am Deich und der Neuenlander Straße gemäß § 37 Bremisches Landesstraßengesetz wird bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau ein Verwaltungsverfahren nach §§ 22 ff Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt.

Jede Person, deren Belange von der Umbenennung der Langemarckstraße in Georg-Elser-Allee betroffen sind, kann bis zum 25.04.2023 (einschließlich) bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat 53, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, schriftlich Einwendungen gegen die Umbenennung erheben. Die Einwendung muss den jeweils geltend gemachten Belang und das Maß der individuellen Beeinträchtigung erkennen lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.

Nähere Hinweise zum Datenschutz im Verwaltungsverfahren siehe unter: https://bauumwelt.bremen.de/info/dsgvo-kontakt

Bremen, den 24.03.2023

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