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Raumordnungsverfahren für die Errichtung der 380 kV-Leitung Dollern – Alfstedt – Elsfleth West (Elbe-Weser-Leitung) und für den Neubau eines Umspannwerkes im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen/Schwanewede

Verkündungsdatum: 25.03.2023

Weser-Kurier vom 25. März 2023

Raumordnungsverfahren für die Errichtung der 380 kV-Leitung Dollern – Alfstedt – Elsfleth West (Elbe-Weser-Leitung) und für den Neubau eines Umspannwerkes im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen/Schwanewede

Hier:
Einleitung des Raumordnungsverfahrens mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 10 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)

Bekanntmachung des ArL Lüneburg vom 15.03.2023 – 20223-02/EWL

Die TenneT TSO GmbH plant die Errichtung der Höchstspannungsleitung Dollern – Alfstedt – Hagen im Bremischen/Schwanewede – Elsfleth West mit einer Nennspannung von 380 kV (Elbe-Weser-Leitung; Vorhaben 38 nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)) und den Neubau eines Umspannwerkes im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen/Schwanewede. Hierfür hat die TenneT TSO GmbH mit Schreiben vom 22.02.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt. Für das Vorhaben besteht gemäß BBPlG die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf.

Das Vorhaben berührt den Bereich zweier oberer Landesplanungsbehörden, nämlich neben dem ArL Lüneburg auch das ArL Weser-Ems. Die Zuständigkeit des ArL Lüneburg für die Durchführung des ROV wurde gem. § 19 Abs. 1 Satz 5 NROG durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als oberste Landesplanungsbehörde bestimmt.

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Sie ergibt sich aus § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Nummer 19.1.1 der Anlage 1 UVPG. Das Raumordnungsverfahren schließt daher die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter entsprechend dem Planungsstand ein.

Der Untersuchungsraum für das Vorhaben umfasst folgende Gebiete:

  • im Landkreis Stade: Hansestadt Stade, Samtgemeinden Fredenbeck, Harsefeld, Horneburg, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten

  • im Landkreis Rotenburg (Wümme): Stadt Bremervörde, Samtgemeinde Geestequelle

  • im Landkreis Cuxhaven: Stadt Geestland, Samtgemeinde Börde Lamstedt, Gemeinden Beverstedt, Hagen im Bremischen, Loxstedt und Schiffdorf

  • im Landkreis Osterholz: Stadt Osterholz-Scharmbeck, Samtgemeinde Hambergen, Gemeinde Schwanewede

  • im Landkreis Wesermarsch: Städte Brake (Unterweser), Elsfleth und Nordenham, Gemeinden Berne, Lemwerder, Ovelgönne und Stadland

  • Freie Hansestadt Bremen.

Die Verfahrensunterlagen der TenneT TSO GmbH sind wie folgt gegliedert:

Anlage A Erläuterungsbericht:

  • Beschreibung des Vorhabens und seines Untersuchungsraums,

  • zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Raumverträglichkeitsstudie, des UVP-Berichts, der Natura 2000-Verträglichkeit und des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags,

  • zusammenfassende Begründung der potenziellen Trassenachse der Freileitung und des Vorzugsstandorts des neuen Umspannwerks;

Anlage B Raumverträglichkeitsstudie:

  • Prüfung der Vorhabenauswirkungen auf textliche und zeichnerische Festlegungen aus Raumordnungsplänen, auf weitere Erfordernisse der Raumordnung, auf andere raumbedeutsame Planungen/Maßnahmen und auf weitere raumbedeutsame öffentliche und private Belange,

  • zusammenfassende Darstellung und Einschätzung der Raumverträglichkeit von Trasse und Umspannwerk;

Anlage C UVP-Bericht:

  • Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkfaktoren, Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens und Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern,

  • mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie zur Kompensation von Umweltauswirkungen; Beschreibung der vernünftigen Alternativen, die für das Vorhaben und seine spezifischen Merkmale relevant und vom Vorhabenträger geprüft worden sind, und die Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl unter Berücksichtigung der jeweiligen Umweltauswirkungen,

  • Angaben zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebiete,

  • allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung des UVP-Berichts;

Anlage D Natura 2000-Verträglichkeit: 

  • Methodendokument und Einschätzung zur Natura 2000-Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen der möglicherweise vom Vorhaben betroffenen Natura 2000-Gebiete (18 FFH-Gebiete und ein EU-Vogelschutzgebiet),

  • sieben Natura 2000-Vorprüfungen und 12 Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen;

Anlage E Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung:

  • Relevanzprüfung und artbezogene Konfliktanalyse,

  • Artenschutzprüfung zu den planungsrelevanten Arten aus den Bereichen Europäische Vogelarten mit Einzelartprüfung für Weißstorch, Kranich, Seeadler, Rohrdommel und Graureiher, Fischotter und Biber, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Tag- und Nachtfalter, Libellen;

Anlage F Alternativenvergleich:

  • belangübergreifender Konfliktanalyse und Gesamtbeurteilung und mit einer Zusammenfassung der Prüfergebnisse der Korridor- und Trassenalternativenvergleiche,

  • Steckbriefe zum Wohnumfeldschutz;

Anlage G Materialband:

  • MB01 Potenzialflächenanalyse für Umspannwerkstandort,

  • MB02 Verfahrensabhängigkeit BBPlG-Vorhaben Nr. 38/Nr. 56 (P23/P119)

  • MB03 Vorstudie HDD Querung Elsflether Sand.

Als Anhänge sind den Anlagen A bis G der Verfahrensunterlagen fachliche Karten beigefügt, u.a. Korridornetz, potenzielle Trassenachse, Raumwiderstände, Raumnutzungen, Schutzgüter gemäß UVPG, Natura 2000-Gebiete, Übersichtskarten zu Brut- und Gastvögeln, Detailkarten zu Gebäudeabständen im Bereich der Engstellen, Abschnittsbildung und Standortsuche Umspannwerk.

Die Verfahrensunterlagen können von jedermann auf der Internetseite  https://www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-ewl/rov-ewl-einleitung-220208.html bis mindestens zum 24.05.2023 eingesehen werden.

Die Verfahrensunterlagen liegen ergänzend zur Internetveröffentlichung in der Zeit vom 23.03.2023 bis einschließlich 24.04.2023 auch in Papierform zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus.

Die Auslegung erfolgt im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Dezernat 2, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg (Behördenzentrum Auf der Hude), Raum 3.111 (im 3. OG) während der Dienststunden,

  • montags bis freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
  • montags bis donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
    (Ansprechpartner: Herr Seeck).

Darüber hinaus ist eine Einsicht nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb der Dienststunden individuell möglich:
Telefon 04131-151324.

Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das ROV gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und im Internet bereitgestellt.

Die Zugänglichmachung der Verfahrensunterlagen erfolgt auch auf dem niedersächsischen UVP-Portal auf der Internetseite https://uvp.niedersachsen.de/portal und dort unter dem Verfahrenstyp „Raumordnungsverfahren“.

Bis zum 24.05.2023 können zu dem Vorhaben Stellungnahmen abgegeben werden

  • elektronisch an die E-Mail-Adresse rov-ewl@arl-lg.niedersachsen.de oder
  • schriftlich an: Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Dezernat 2, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder
  • zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Dezernat 2, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
    (Ansprechpartner: Herr Seeck).

Die weitere Bearbeitung der Stellungnahmen wird vereinfacht, wenn diese dem ArL Lüneburg in elektronischer Form zugestellt werden. Daher sollen Stellungnahmen nach Möglichkeit in elektronischer Form (also per E-Mail) abgegeben werden.

Im Falle der Abgabe der Stellungnahme per E-Mail erhält die/der Stellungnehmende eine automatische Eingangsbestätigung des Mailprogramms.

Mit Ablauf der o.g. Äußerungsfrist sind für dieses Raumordnungsverfahren für das Vorhaben alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten für Zwecke des ROV einschließlich der Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Belange und der Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite des ArL Lüneburg zu finden (https://www.arl-lg.niedersachsen.de/download/190694/Informationen-zum-Datenschutz-ROV-EWL.pdf).

Das ArL Lüneburg kann der TenneT TSO GmbH und den von ihr beauftragten Dienstleistern die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen zur Verfügung stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen; die Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung und § 5 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes bleiben unberührt.

Eine zusammenfassende Darstellung der vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen erfolgt in der Landesplanerischen Feststellung. Eine individuelle Beantwortung der Stellungnahmen und Äußerungen ist nicht vorgesehen.

Das ROV schließt gemäß § 11 Abs. 1 NROG mit einer Landesplanerischen Feststellung ab. Die Landesplanerische Feststellung trifft u.a. eine Aussage dazu, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und zu welchem Ergebnis die Prüfung der Standort- und Trassenalternativen geführt hat. Sie ist bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die den im ROV beurteilten Gegenstand betreffen, sowie bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 5 NROG).

Nach Abschluss des ROV wird gemäß § 11 Abs. 3 NROG eine Ausfertigung der Landesplanerischen Feststellung einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung und die Bereitstellung im Internet werden öffentlich bekannt gemacht.

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