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Bebauungsplan 366 „Dillener Quartier“ in Bremen-Blumenthal: Erneute öffentliche Auslegung

Verkündungsdatum: 08.04.2023

Weser-Kurier vom 8. April 2023

Bebauungsplan 366 „Dillener Quartier“ in Bremen-Blumenthal: Erneute öffentliche Auslegung

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 09.03.2023 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 366 „Dillener Quartier“ für ein Gebiet in Bremen-Blumenthal zwischen Samlandstraße/Cranzer Straße (rückwärtige Grundstücksgrenzen), Turnerstraße, Striekenkamp/Neurönnebecker Straße (rückwärtige Grundstücksgrenzen) und Am Rottpohl im beschleunigten Verfahren nach § 13a „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ BauGB weiterzuführen und den Entwurf des Bebauungsplans erneut öffentlich auszulegen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 366 (Bearbeitungsstand: 02.02.2023) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 17.04.2023 bis 19.05.2023, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr im Foyer der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Bauamt Bremen-Nord, Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss gemäß § 4a Absatz 3 BauGB erneut öffentlich aus und können eingesehen werden.

Zusätzlich können die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden. Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Blumenthal zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (Bauamt Bremen-Nord) und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Blumenthal Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat den Beschluss gefasst, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Der Planentwurf kann auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Bremen, den 23.03.2023

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