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Wichtige Infos über die Wahlen

Verkündungsdatum: 15.04.2023

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 15. April 2023

Wichtige Infos über die Wahlen

Am 14. Mai 2023 sind Wahlen:

  • Zur Bremischen Bürgerschaft

  • Zu den Beiräten in der Stadt Bremen

  • Zur Stadt-Verordneten-Versammlung der Stadt Bremerhaven

Das Wähler-Verzeichnis

Es gibt ein Wähler-Verzeichnis.
Das ist eine Liste mit Namen.
Darin steht, wer am 14. Mai 2023 in Bremen und Bremerhaven wählen darf.

Sie dürfen nur wählen
Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen.
Oder wenn Sie einen Wahl-Schein haben.

Wähler und Wählerinnen dürfen in die Liste schauen:

  • Sie dürfen sehen, was in dem Wähler-Verzeichnis über Sie
    Sie dürfen prüfen, ob alles richtig geschrieben ist.
    Und ob etwas fehlt.

  • Sie dürfen prüfen, was über andere dort steht.
    Aber nur wenn Sie glauben, etwas ist falsch. Oder etwas fehlt.
    Dafür müssen Sie Tatsachen angeben.

Vielleicht hat eine Person eine geheime Adresse.
Das nennt man: Sperr-Vermerk im Melde‑Register.
Dann dürfen Sie die Daten der Person im Wähler-Verzeichnis nicht sehen.
Nur Ämter und öffentliche Stellen dürfen die Daten bekommen.

Sie können das Wähler-Verzeichnis prüfen: Vom 24. April 2023 bis 28. April 2023 im Wahl-Amt.
Die Adresse steht unten.

Wenn Sie denken, das Wähler-Verzeichnis stimmt nicht.
Oder es fehlt etwas:

Dann können Sie Einspruch einlegen:
Bis zum 28. April 2023
bei Ihrem Wahl-Amt.

Was bedeutet: Einspruch einlegen?
Sie schreiben auf, was im Wähler-Verzeichnis nicht stimmt.
Oder was fehlt.
Oder sie sagen es einer Person vom Wahl-Amt.
Und die Person schreibt es dann auf.

Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen,
bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung.
Spätestens bis zum 23. April 2023

Wenn Sie keine Wahl-Benachrichtigung bekommen haben:
Dann fragen Sie im Wahl-Amt nach.
Telefon für Bremen: 0421 - 361 88 888
Telefon für Bremerhaven: 0471 - 590 21 13

Wenn Sie nicht im Wähler-Verzeichnis stehen
aber einen Antrag dafür gestellt haben
und schon einen Antrag auf Brief-Wahl gestellt haben:
Dann bekommen Sie keine Wahl-Benachrichtigung mehr.

Der Wahl-Schein

Wofür braucht man einen Wahl-Schein?

  • Sie können damit Brief-Wahl
    Das bedeutet: Sie wählen zu Hause.
    Dann schicken Sie die Stimm-Zettel und den Wahl-Schein an das Wahl-Amt.
    Oder geben sie dort ab.

  • Sie können damit wählen
    in dem darauf angegebenen Wahl-Bezirk im Wahl-Raum.

Wenn Sie am Wahl-Tag in dem Wahl-Raum wählen,
der auf der Wahl-Benachrichtigung genannt ist,
brauchen Sie keinen Wahl-Schein.

Wer kann einen Wahl-Schein bekommen?

Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen, können Sie einen Wahl-Schein bekommen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Wenn Sie nicht im Wähler-Verzeichnis stehen,
können Sie vielleicht trotzdem einen Wahl-Schein bekommen:

  • Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, damit Sie im Wähler-Verzeichnis stehen:
    Und wenn Sie nachweisen, dass der Antrag ohne ihre Schuld zu spät gestellt wurde, das heißt: nach dem 23. April 2023.
    Die Regeln stehen in diesem Gesetz: Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 1 Landes-Wahlordnung.
    Dann können Sie trotzdem einen Wahl-Schein bekommen.

  • Wenn Sie denken, das Wähler-Verzeichnis stimmt nicht.
    Zum Beispiel, weil Sie nicht drin stehen:
    Dann können Sie Einspruch einlegen: Bis zum 28. April 2023.
    Die Regeln stehen in diesem Gesetz: Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 1 Landes-Wahlordnung.

  • Wenn Sie diese Frist versäumt haben und nachweisen, dass Sie daran keine Schuld haben:
    Dann können Sie trotzdem einen Wahl-Schein bekommen.

  • Wenn Ihr Wahl-Recht erst nach dem 23. April 2023 entstanden ist oder nach dem 28. April 2023 entstanden ist:
    Dann können Sie trotzdem einen Wahl-Schein bekommen.

  • Wenn Sie Einspruch eingelegt und Recht bekommen haben.
    Und es für den Eintrag im Wähler-Verzeichnis zu spät war:
    Dann können Sie trotzdem einen Wahl-Schein bekommen.

So bekommen Sie einen Wahl-Schein:

Für den Wahl-Schein müssen Sie einen Antrag stellen:
Bis zum 12. Mai 2023, 18 Uhr
beim Wahl-Amt mündlich oder schriftlich.
Die Adresse und Öffnungs-Zeiten stehen unten.

Bei Ihrer Wahl-Benachrichtigung ist ein Antrag dabei.
Den können Sie benutzen.

Das muss in dem Antrag stehen:

  • Ihr Name (Nach-Name und Vor-Name)

  • Geburts-Datum

  • Adresse (Straße, Haus-Nummer, Post-Leit-Zahl, Ort)

Sie können den Antrag an das Wahl-Amt schicken.
Dann schicken wir Ihnen den Wahl-Schein.

So können Sie den Antrag schicken:

Zum Beispiel:

  • Mit der Post

  • Als Fax

  • Als E-Mail

Sie können den Wahl-Schein auch bei uns abholen.

Eine andere Person kann den Wahl-Schein für Sie abholen.
Die Person braucht dafür eine Erlaubnis von Ihnen.
Sie müssen die Erlaubnis unterschreiben.
Das nennt man auch: Vollmacht.

Sie können dafür den Antrag für die Brief-Wahl benutzen.
Den finden Sie auf der Wahl-Benachrichtigung.
Schreiben Sie in den Antrag, wer die Papiere abholen darf.
Unterschreiben Sie den Antrag.
Geben Sie der Person den Antrag mit.

Wenn die Person den Antrag im Wahl-Amt zeigt, darf sie die Papiere mitnehmen.
Wichtig: Die Person darf das höchstens für 4 Personen machen.

Sie können den Wahl-Schein nicht am Telefon bestellen.

Wenn Sie vor der Wahl nachgewiesen plötzlich krank werden
und darum nicht zur Wahl gehen können:

Dann können Sie den Antrag noch bis zum Wahl-Tag stellen:
Bis 15 Uhr

Wenn Sie nicht im Wähler-Verzeichnis stehen, aber trotzdem einen Wahl-Schein bekommen können:
Dann dürfen Sie den Antrag noch bis zum Wahl-Tag stellen:
Bis 15 Uhr

Sie müssen dann erklären, warum Sie den Wahl-Schein bekommen dürfen.

Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen:
Dann müssen Sie beweisen, dass Sie das Recht dazu haben.
Sie brauchen eine Erlaubnis von der Person.
Die Person unterschreibt, dass Sie das Recht haben.

Das bekommen Sie zusammen mit dem Wahl-Schein:

In Bremen:

  • Einen weißen Stimm-Zettel
    für die Wahl der Bremischen Bürgerschaft
    oder
    Einen grünen Stimm-Zettel:
    wenn Sie zu einem anderen Land der Europäischen Union gehören.

  • Einen gelben Stimm-Zettel
    für die Wahl der Beiräte in Bremen

  • Einen blauen oder grünen Umschlag für den Stimm-Zettel

  • Einen gelben Umschlag für den Stimm-Zettel

In Bremerhaven:

  • Einen weißen Stimm-Zettel
    für die Wahl der Bremischen Bürgerschaft.
    Diesen Stimm-Zettel bekommen nur deutsche Wähler.

  • Einen gelben Stimm-Zettel
    für die Wahl der Stadt-Verordneten-Versammlung
    der Stadt Bremerhaven

  • Einen blauen Umschlag für den Stimm-Zettel
    Diesen Umschlag bekommen nur deutsche Wähler.
  • Einen gelben Umschlag für den Stimm-Zettel.

Alle bekommen:

  • einen großen roten Umschlag.
    In diesem Umschlag schicken Sie die anderen Umschläge
    zurück an das Wahl-Amt.
    Auf dem Umschlag steht schon die Adresse vom Wahl-Amt.

  • Eine Anleitung für die Brief-Wahl
    Darauf steht, wie die Brief-Wahl gemacht wird.

Brief-Wahl

Stellen Sie einen Antrag für den Wahl-Schein.
Dann bekommen Sie die Papiere für die Brief-Wahl.

So wählen Sie mit Brief-Wahl:

  • Machen Sie Ihre Kreuze auf den Stimm-Zetteln.

  • Legen Sie die Stimm-Zettel in die Umschläge:
    weißer Stimm-Zettel: in blauen Umschlag
    gelber Stimm-Zettel: in gelben Umschlag
    grüner Stimm-Zettel: in grünen Umschlag
    Wichtig
    : Nicht jeder bekommt jeden Stimm-Zettel.

  • Kleben Sie die Umschläge zu

  • Füllen Sie den Wahl-Schein aus:
    Ort, Tag, Unterschrift

  • Stecken Sie den Umschlag / die Umschläge und den Wahl-Schein
    in den großen roten Umschlag.

  • Schicken Sie den roten Umschlag an das Wahl-Amt.

Der Brief muss spätestens am 14. Mai 2023, um 18 Uhr im Wahl-Amt sein.

Wenn Sie den Brief mit der Deutschen Post AG schicken:
Dann kostet das nichts.
Sie brauchen dann keine Brief-Marken.

Wenn Sie den Brief anders schicken:
Zum Beispiel als Einschreiben oder Eil-Brief:
Dann müssen Sie Geld dazu bezahlen.
Sie müssen so viel bezahlen, wie er mehr kostet als ein normaler Brief.

Wenn Sie den Wahl-Brief mit einem anderen Post-Unternehmen schicken:
Dann bezahlen Sie bitte das Geld dafür.

Wenn der Brief beim Wahl-Amt ist:
Dann können Sie ihn nicht mehr zurück-bekommen.

Darauf müssen Sie bei der Brief-Wahl achten:

Niemand darf sehen, wen Sie wählen.
Achten Sie darauf, dass niemand dabei zuschaut.
Kleben Sie den Umschlag mit dem Stimm-Zettel zu.

Bei Wahl mit einem Wahl-Schein an anderen Orten, wo viele Menschen zusammen leben.
Zum Beispiel im Krankenhaus, Heim, Anstalt, Gefängnis:
Auch hier darf niemand sehen, wen die Bewohner wählen.

Wenn eine Person Hilfe beim Wählen braucht:
Weil sie wegen einer Behinderung den Stimm-Zettel nicht selbst ankreuzen kann.
Oder weil sie nicht lesen kann:
Dann darf ihr eine Hilfs-Person helfen.
Die Hilfs-Person darf dann das Kreuz für sie machen.
Aber sie darf nicht entscheiden, wer gewählt wird.
Das muss sie auf dem Wahl-Schein unterschreiben.

Adresse und Öffnungs-Zeiten vom Wahl-Amt:

Für Wähler und Wählerinnen aus der Stadt Bremen:

Statistisches Landes-Amt
Wahl-Amt
An der Weide 14-16
28195 Bremen

Öffnungs-Zeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 18 Uhr
Samstag: 9 bis 13 Uhr

Für Wähler und Wählerinnen aus der Stadt Bremerhaven:

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Bürger-Amt und Ordnungs-Amt
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30
Stadthaus 5
27576 Bremerhaven

Öffnungs-Zeiten:

Montag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Dienstag bis Freitag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

und

ehemaliges Bürger-Büro-Mitte,
Hanse-Carré
Bürgermeister-Smidt-Straße 10
27568 Bremerhaven

Öffnungs-Zeiten:

Montag bis Freitag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Samstag: 10 bis 13 Uhr.

Bremen, den 03.04.2023, Statistisches Landesamt Bremen - Wahlamt -/Magistrat der Stadt Bremerhaven - Bürger- und Ordnungsamt -