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Wahl-Bekanntmachung

Verkündungsdatum: 06.05.2023

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 6. Mai 2023

Wahl-Bekanntmachung

Am 14. Mai 2023 ist Wahl:
Die Wahl der Bremischen Bürgerschaft im Land Bremen

Und es gibt noch mehr Wahlen:

In der Stadt Bremen:
Hier werden die Beiräte für die Stadt Bremen gewählt.
Es gibt 22 Beiräte.

In Bremerhaven:
Hier wird die Stadt-Verordneten-Versammlung der Stadt Bremerhaven gewählt.

Die Wahlen sind von 8 bis 18 Uhr.

Bei der Bürgerschafts-Wahl gibt es 2 Wahl-Bereiche.
Das sind:

  • Die Stadt Bremen

  • Die Stadt Bremerhaven

In jeder Stadt gibt es Wahl-Bezirke.
In Bremen gibt es 354 Wahl-Bezirke.
In Bremerhaven gibt es 75 Wahl-Bezirke.

Für jeden Wahl-Bezirk gibt es ein Wähler-Verzeichnis.
Darin steht, wer in dem Wahl-Bezirk wählen darf.

Für jeden Wahl-Bezirk gibt es einen Wahl-Raum.
Dort kann man wählen.

Sie dürfen auch Brief-Wahl machen.

In der Stadt Bremen gibt es 151 Brief-Wahl-Bezirke.
In der Stadt Bremerhaven gibt es 22 Brief-Wahl-Bezirke.

Die Wahl in Bremen

Sie bekommen 2 Stimm-Zettel:

  • Für die Wahl zur Bürgerschaft.
    Deutsche bekommen einen weißen Stimm-Zettel.
    Personen aus anderen Ländern der EU bekommen einen grünen Stimm-Zettel.

  • Für die Wahl zum Beirat bekommen alle einen gelben Stimm-Zettel.

Auf dem weißen oder grünen und dem gelben Stimm-Zettel dürfen Sie 5 Kreuze machen.

Jedes Kreuz ist eine Stimme.

Die Wahl in Bremerhaven

Deutsche Wähler und Wählerinnen bekommen 2 Stimm-Zettel:

  • einen weißen Stimm-Zettel für die Wahl zur Bürgerschaft.
    Auf diesem Stimm-Zettel dürfen Sie 5 Kreuze machen.
    Jedes Kreuz ist eine Stimme.

  • einen gelben Stimm-Zettel für die Wahl
    zur Stadt-Verordneten-Versammlung der Stadt Bremerhaven.
    Auf diesem Stimm-Zettel dürfen Sie 5 Kreuze machen.
    Jedes Kreuz ist eine Stimme.

Personen aus anderen Ländern der EU bekommen einen gelben
Stimm-Zettel:

Für die Wahl zur
Stadt-Verordneten-Versammlung der Stadt Bremerhaven.

Auf diesem Stimm-Zettel dürfen Sie 5 Kreuze machen.
Jedes Kreuz ist eine Stimme.
Die Bürgerschaft wählen sie nicht.

Sie dürfen die ganze Zeit bei der Wahl dabei sein.

Und bei der Auszählung.
Das ist öffentlich.

Zum Beispiel, wenn die Wahl-Urnen geprüft werden.
Wenn die Stimmen gezählt werden.
Und wenn das Ergebnis vorgelesen wird.

Sie dürfen aber dabei nicht stören.

Wählen im Wahl-Raum:

Wahl-Berechtigte haben eine Wahl-Benachrichtigung bekommen.
Die Regeln dafür stehen in diesem Gesetz: Paragraf 13 Landes-Wahlordnung.
Spätestens bis zum 23. April 2023.

Darin steht, zu welchem Wahl-Bezirk Sie gehören.
Und wo Ihr Wahl-Raum ist.
Sie dürfen nur in dem Wahl-Raum wählen,
der auf der Wahl-Benachrichtigung steht.

Das brauchen Sie für die Wahl im Wahl-Raum:

  • Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
    Oder wenn Sie zu einem anderen Land der EU gehören:
    Einen anderen Ausweis, der gültig ist.

  • Sie sollen Ihre Wahl-Benachrichtigung mitnehmen.
    Die geben Sie im Wahl-Raum ab.

Im Wahl-Raum bekommen Sie dann die Stimm-Zettel.
Darauf können Sie wählen.
Die Stimm-Zettel hat ein Amt gemacht.
Sie dürfen nur diese Stimm-Zettel benutzen.
Andere Zettel sind nicht erlaubt.

In dem Wahl-Raum gibt es eine Wahl-Kabine.
Sie dürfen nur in der Wahl-Kabine wählen.
Niemand darf sehen, wen Sie wählen.

Sie dürfen den Stimmzettel auch nicht fotografieren oder filmen.

Wenn Sie schon einen Wahl-Schein haben
und doch keine Brief-Wahl machen wollen:
Dann können Sie mit dem Wahl-Schein in Ihrem Wahl-Raum wählen.

Wenn Sie am Wahl-Tag
nicht im Wahl-Raum wählen können:

Dann können Sie einen Wahl-Schein bekommen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Wenn Sie den Antrag an das Wahl-Amt schicken:
Dann bekommen Sie die Wahl-Unterlagen mit der Post.

Sie können den Antrag auch dort abgeben:
Dann können Sie die Wahl-Unterlagen gleich mitnehmen.

Zu den Wahl-Unterlagen gehören:

  • Stimm-Zettel

  • Wahl-Schein

  • Kleine Umschläge für die Stimm-Zettel

  • Großer roter Umschlag mit Adresse vom Wahl-Amt

Brief-Wahl

Brief-Wahl können Sie mit einem Wahl-Schein machen.

Auch da darf niemand sehen, wen Sie wählen.

  • Schreiben Sie auf den Wahl-Schein den Ort und das Datum.
    Unterschreiben Sie den Wahl-Schein. Die Unterschrift bedeutet:
    Sie haben selbst gewählt. Es hat kein anderer für Sie gemacht.

Eine andere Person darf Ihnen helfen:

  • Wenn Sie nicht lesen können.

  • Wenn Sie wegen einer Behinderung den Stimm-Zettel nicht selbst ankreuzen können.

Wenn eine Person bei der Wahl hilft:
Dann muss die Person den Wahl-Schein unterschreiben.
Mit der Unterschrift versichert die Person:
Ich habe auf dem Stimm-Zettel so gewählt, wie der Wähler es wollte.

  • Legen Sie jeden Stimm-Zettel in den richtigen Umschlag.
    Machen Sie den Umschlag zu.
    Legen Sie Umschläge und den Wahl-Schein
    in den großen roten Umschlag.
    Kleben Sie den Umschlag zu.

  • Schicken Sie den Umschlag mit der Post. Oder geben Sie ihn im Wahl-Amt ab.
    Wichtig: Der Umschlag muss spätestens am Wahl-Tag
    bis 18 Uhr da sein.

Das steht auf den Stimm-Zetteln:

  • Die Parteien, Wähler-Vereinigungen oder Einzel-Bewerber
    und ihre Abkürzungen.
    Jede Partei, Wähler-Vereinigung oder jeder Einzel-Bewerber hat eine Nummer.

  • Die Bewerber und Bewerberinnen
    mit Vor-Namen, Nach-Namen, Beruf, Geburts-Jahr,
    Stadt-Teil oder Orts-Teil.

Jede Partei, Wähler-Vereinigung oder jeder Einzel-Bewerber steht auf einer eigenen Seite.
Es können auch mehr Seiten sein.
Die Bewerber und Bewerberinnen stehen dort in 1 oder 2 Reihen.
Das kommt darauf an, wie viele es sind.

Ganz oben auf einer Seite steht: Gesamt-Liste oder der Name von einem Einzel-Bewerber.
Daneben sind 5 Kreise.
Und neben jedem Bewerber sind 5 Kreise.

In die Kreise dürfen Sie die Kreuze machen.
Sie dürfen auch andere Zeichen in den Kreis machen.
Wichtig ist: Es muss gut zu erkennen sein, wen Sie wählen.

Sie dürfen bis zu 5 Kreuze machen: Jedes Kreuz ist eine Stimme.

Sie können Parteien und / oder Wähler-Vereinigungen und / oder Einzel-Bewerber wählen.
Und Sie können Personen wählen, die in den Listen stehen.

Wie Sie die Stimmen verteilen, entscheiden Sie.
Alles ist möglich.

Zum Beispiel:

  • Sie können alle Stimmen einer Partei oder Wähler-Vereinigung

  • Sie können mehrere Parteien oder Wähler-Vereinigungen wählen.

  • Sie können eine Person wählen.

  • Sie können mehrere Personen wählen.

  • Sie können Parteien oder Wähler-Vereinigungen und Personen wählen.

Nach der Wahl

Nach der Wahl zählt man die Stimmen.
Das machen besondere Gruppen.

Die nennt man: Brief-Wahl-Vorstände und Auszähl-Wahl-Vorstände.

Für Bremen:
Die Brief-Wahl-Vorstände treffen sich am Wahl-Tag ab 13 Uhr
im Auszähl-Zentrum.

Die Auszähl-Wahl-Vorstände für die Urnen-Wahl-Bezirke
treffen sich am Wahl-Tag ab 18 Uhr im Auszähl-Zentrum.

Adresse:
Statistisches Landesamt Bremen
Wahl-Amt
An der Weide 50, 1. Ober-Geschoss
28195 Bremen

Für die Stimm-Zettel von Menschen aus anderen Ländern der EU
gibt es einen eigenen Vorstand.
Der trifft sich am 18. Mai 2023 ab 10 Uhr im Auszähl-Zentrum.

Adresse:       
Statistisches Landesamt Bremen
Wahl-Amt
An der Weide 50, 1. Ober-Geschoss
28195 Bremen

Für Bremerhaven:
Die Brief-Wahl-Vorstände treffen sich am Wahl-Tag ab 13 Uhr
im Auszähl-Zentrum

Adresse:       
Eisarena Bremerhaven
Wilhelm-Kaisen-Platz 1
27576 Bremerhaven

Die Auszähl-Wahl-Vorstände für die Urnen-Wahl-Bezirke
treffen sich am Wahl-Tag ab 18.30 Uhr
im Auszähl-Zentrum

Adresse:       
Eisarena Bremerhaven,
Wilhelm-Kaisen-Platz 1
27576 Bremerhaven

Das Stimmen-zählen geht in der Woche danach weiter.

Wahl-Betrug

Sie dürfen bei jeder Wahl nur einmal wählen.
Sie müssen selbst wählen.
Das steht so im Gesetz:
Im Bremischen Wahl-Gesetz, im Paragraf 3, Absatz 3

Wenn Sie bei der Wahl betrügen oder es versuchen:
Zum Beispiel:

  • Wenn Sie wählen, obwohl Sie das nicht dürfen.

  • Wenn Sie Stimm-Zettel fälschen.

Dann können Sie bestraft werden.
Sie müssen dann eine Geld-Strafe bezahlen.
Oder Sie müssen ins Gefängnis: bis zu 5 Jahre.

Wir möchten gerne mehr über die Wähler in Bremen und
Bremerhaven wissen.

Wir möchten wissen:

  • Wie viele Männer wählen.

  • Wie viele Frauen wählen.

  • Wie alt die Wähler und Wählerinnen sind.

Dabei helfen uns 30 Wahl-Bezirke.
Dort gibt es besondere Stimm-Zettel.
Zum Beispiel: Stimm-Zettel für Frauen und Stimm-Zettel für Männer.

Diese 25 Wahl-Bezirke machen für Bremen mit:

218-04           241-01           313-05           314-04           326-01           343-05

360-02           373-03           381-04           382-03           384-01           423-08

435-01           511-02           514-03           523-03           531-04

Und die Brief-Wahl-Bezirke:

112-99           215-99           216-98           241-97           251-78           324-97

381-98           445-88          

Diese 5 Wahl-Bezirke machen für Bremerhaven mit:

121-03           142-04           242-02           242-03

Und der Brief-Wahl-Bezirk:

131-99

Der Landes-Wahl-Leiter hat sie ausgesucht.
Das Statistische Landes-Amt Bremen war einverstanden.

Das Statistische Landes-Amt Bremen rechnet aus,
wie viele Männer und Frauen in ganz Bremen gewählt haben.
Und wie alt sie sind.

Das machen sie für die Stadt Bremen, die Stadt Bremerhaven
und für das Land Bremen.

Das Amt bekommt aber nur die Stimm-Zettel.
Es bekommt nicht die Namen der Wähler und Wählerinnen.

Die Ergebnisse sind öffentlich.
Die Ergebnisse für die 30 Wahl-Bezirke bleiben aber geheim.
Das Wahl-Geheimnis wird dadurch nicht verletzt.

Wir achten dabei auf das Gesetz.
Mehr darüber steht im Bremischen Wahl-Gesetz
im Paragraf 57, Absatz 2
und in der Bremischen Landes-Wahl-Ordnung
im Paragraf 99.

Bremen, den 24.04.2023, Statistisches Landesamt Bremen - Wahlamt -/Magistrat der Stadt Bremerhaven - Bürger- und Ordnungsamt -