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Bebauungsplan 2158

Verkündungsdatum: 22.04.2023

Weser-Kurier vom 22. April 2023

Bebauungsplan 2158

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2158 für ein Gebiet in Bremen – Woltmershausen zwischen Schwarzer Weg, Eisenbahn Bremen – Oldenburg, Senator-Apelt-Straße und Am Gaswerkgraben aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 9. März 2023 beschlossen, die Ziele und den Geltungsbereich des Plans hinsichtlich des Masterplans Vorderes Woltmershausen als Entwicklungsgrundlage für dieses Areal anzupassen. Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Änderungsplans zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2158 (Bearbeitungsstand: 01.02.2023) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 03.05.2023 bis 05.06.2023 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich aus (öffentliche Auslegung).

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau verfügbar:

Umwelt allgemein:

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu den Umweltbelangen Fläche, Bäume, Boden, Tiere und Klima mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen.

Naturschutz:

Ökologische Bestandserhebung zu Biotoptypen, Bäumen, Fledermäusen, Brutvögeln und Amphibien

Bodenschutz:

Historische Recherchen im Plangebiet

Gutachten zu Bodenuntersuchungen und Altlasten

Stellungnahme zum geologischen Untergrund, Grundwasserständen und Versickerungseignung

Stellungnahme zum Grundwasserschutz

Schallschutz:

Schalltechnische Untersuchung

Wasser:

Stellungnahmen zur Entwässerung des Gebietes

Stellungnahme zum Umgang mit Regenwasser und zur Starkregenvorsorge

Flächen:

Stellungnahme zu den Grünflächen

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen digital (an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de), schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs.   Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2158 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 09.03.2023