Sie sind hier:
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Bekanntmachung über die Bestellung des Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen

Bekanntmachung über die Bestellung des Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen

Verkündungsdatum: 26.04.2023

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 26. April 2023

Bekanntmachung über die Bestellung des Landeswahlbeauftragten
für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung
auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen

Aufgrund des § 2 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung vom 28. Juli 1997 (BGBl. I S. 1946), die zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 3 der Bekanntmachung über die Verwaltungszuständigkeiten in der Sozial­versicherung und die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger vom 25. März 2003 (Brem.ABl. S. 93), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172), wird Folgendes bekannt gemacht:

Gemäß § 53 Absatz 2 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemein­same Vorschriften für die Sozialversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Bekanntmachung über die Verwaltungs­zuständigkeiten in der Sozialversicherung und die Aufsicht über die Sozialversiche­rungsträger vom 25. März 2003 (Brem.ABl. S. 93), zuletzt geändert durch Geschäfts­verteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172), habe ich jeweils mit Wirkung vom 1. Mai 2023

Frau Britta Stiels

von dem Amt der Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen abberufen und

Herrn Knud Winkelmann

(Tel. 0421/361-35370, Fax 0421/496-35370,
knud.winkelmann@gesundheit.bremen.de)

zum Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen bestellt.

Der Landeswahlbeauftragte hat seinen Sitz bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Contrescarpe 72, 28195 Bremen.

Bremen, den 14.04.2023, Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz