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Auflegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Verkündungsdatum: 15.06.2023

Weser-Kurier vom 7. Juni 2023

Auflegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

  (1) Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 in der Stadtgemeinde Bremen für den Bereich des Amtsgerichts Bremen liegt in der Zeit vom 26. Juni 2023 bis 3. Juli 2023 von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr in folgender Dienststelle öffentlich aus:

Statistisches Landesamt Bremen - Wahlamt -, An der Weide 14-16, 28195 Bremen,
Pförtnerloge

  (2) Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 in der Stadtgemeinde Bremen für den Bereich des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal liegt in der Zeit vom 26. Juni 2023 bis 29. Juni 2023 von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr, am 30. Juni 2023 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am 3. Juli 2023 von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr in folgender Dienststelle öffentlich aus:

Stadthaus Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen,
1. Etage, Zimmer 1.2

  (3) Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in den Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Bremen, den 15.06.2023, Statistisches Landesamt Bremen - Wahlamt