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  • Einladung zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am Montag, 26.06.2023 um 18 Uhr im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch; hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 162 für ein Gebiet in Bremen-Walle, Ortste

Einladung zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am Montag, 26.06.2023 um 18 Uhr im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch; hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 162 für ein Gebiet in Bremen-Walle, Ortste

Verkündungsdatum: 14.06.2023

Weser-Kurier vom 14. Juni 2023

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 162 für ein Gebiet in Bremen-Walle, Ortsteil Osterfeuerberg zwischen Holsteiner Straße und Hemmingstedter Schanze

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, für das vorgenannte Gebiet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VE 162 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) aufzustellen. In dem Gebiet ist die Errichtung eines neuen Stadtquartiers mit einem Verbrauchermarkt, Wohngebäuden, einer Kita und einem hohem Freiraumanteil vorgesehen.

Das Ortsamt West lädt zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am

Montag, 26.06.2023, von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr,

im Ortsamt West: 3. OG, Waller Heerstraße 99, 28219 Bremen

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ein.

In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt.

Dabei wird allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden unter Tel. 0421 361 32359 (Herr Graap) Auskünfte über Einzelheiten des Vorhabens erteilt.

Bremen, den 09.06.2023, Ortsamt West