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Durchführung eines Raumordnungsverfahren für die Errichtung der 380 kV-Leitung einschließlich Neubau eines Umspannwerks

Verkündungsdatum: 24.06.2023

Weser-Kurier vom 24. Juni 2023

Raumordnungsverfahren für die Errichtung der 380 kV-Leitung Conneforde -Samtgemeinde Sottrum, Teilabschnitt Elsfleth_West – Samtgemeinde Sottrum, einschließlich Neubau eines Umspannwerks im Bereich der Samtgemeinde Sottrum (BBPlG-Vorhaben Nr. 56/NEP-P119)

Hier: Einleitung des Raumordnungsverfahrens mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 10 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)

Bekanntmachung des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg vom 28.06.2023 – 20223-02/CoSo – B1-OeffB

Die TenneT TSO GmbH plant die Errichtung der Höchstspannungsleitung Conneforde-Samtgemeinde Sottrum mit einer Nennspannung von 380 kV einschließlich eines Neubaus eines Umspannwerks im Bereich der Samtgemeinde Sottrum (Vorhaben 56 nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)). Für das Vorhaben besteht gemäß BBPlG die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf. Darüber hinaus plant die TenneT TSO GmbH den Neubau eines Umspannwerks auf dem Gebiet der Freien Hansestadt Bremen.

Für einen Teil des BBPlG-Vorhabens 56 – den Leitungsabschnitt Elsfleth_West – Samtgemeinde Sottrum und das neue Umspannwerk im Bereich der Samtgemeinde Sottrum – hat die TenneT TSO GmbH mit Schreiben vom 07.06.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt.

Das Vorhaben berührt den Bereich zweier oberer Landesplanungsbehörden (ArL Lüneburg, ArL Weser-Ems). Die Zuständigkeit des ArL Lüneburg für die Durchführung des ROV für den Teilabschnitt Elsfleth_West – Samtgemeinde Sottrum wurde gemäß § 19 Abs. 1 Satz 5 NROG durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als oberste Landesplanungsbehörde bestimmt.

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Sie ergibt sich aus § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nummer 19.1.1 der Anlage 1 UVPG. Das Raumordnungsverfahren schließt daher die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter entsprechend dem Planungsstand ein.

Für die Teile des Vorhabens, die im Gebiet der Freien Hansestadt Bremen liegen, führt das ArL Lüneburg wegen fehlender Zuständigkeit kein Raumordnungsverfahren durch. Diese Teile des Vorhabens sind jedoch in den Verfahrensunterlagen mit dargestellt, um die Auswirkungen des Vorhabens grenzübergreifend abbilden zu können.

Der Untersuchungsraum für das Vorhaben umfasst folgende Gebiete:

  • im Landkreis Wesermarsch: Stadt Elsfleth, Gemeinde Berne, Gemeinde Lemwerder, Gemeinde Ovelgönne,

  • im Landkreis Oldenburg: Gemeinde Hude, Gemeinde Ganderkesee,

  • kreisfreie Stadt Delmenhorst,

  • Freie Hansestadt Bremen

  • im Landkreis Osterholz: Gemeinde Schwanewede, Gemeinde Ritterhude, Stadt Osterholz-Scharmbeck, Gemeinde Lilienthal, Gemeinde Worpswede, Gemeinde Grasberg,

  • im Landkreis Verden: Flecken Ottersberg,

  • im Landkreis Rotenburg (Wümme): Samtgemeinde Sottrum, Samtgemeinde Tarmstedt, Samtgemeinde Zeven, Stadt Rotenburg (Wümme),

Die Verfahrensunterlagen der TenneT TSO GmbH sind wie folgt gegliedert:

Anlage A Erläuterungsbericht:

  • Beschreibung des Vorhabens und seines Untersuchungsraums,

  • zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Raumverträglichkeitsstudie, des UVP-Berichts, der Natura 2000-Verträglichkeit und des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags,

  • zusammenfassende Begründung der potenziellen Trassenachse der Freileitung und der Vorzugsstandorte der neuen Umspannwerke;

Anlage B Raumverträglichkeitsstudie:

  • Beschreibung und Bewertung der raumordnerischen Belange,

  • Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen/Maßnahmen,

  • Auswirkungsprognosen des Vorhabens auf die raumordnerischen Belange,

  • zusammenfassende Darstellung und Einschätzung der Raumverträglichkeit von Trasse und Umspannwerken;

Anlage C UVP-Bericht:

  • Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkfaktoren, Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens,

  • Vorbelastungen durch Umweltauswirkungen kumulierender Vorhaben,

  • Abschätzung der Natura 2000-Verträglichkeit,

  • Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung,

  • Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern und schutzgutübergreifende Konfliktbereiche,

  • Maßnahmen zur Minderung, Vermeidung und Kompensation von Umweltauswirkungen,

  • Zusammenfassende Darstellung und Einschätzung der Umweltverträglichkeit,

  • allgemeinverständliche Zusammenfassung des UVP-Berichts;

Anlage D Natura 2000-Verträglichkeit:

  • Methodendokument und Einschätzung zur Natura 2000-Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen der möglicherweise vom Vorhaben betroffenen Natura 2000-Gebiete (22 FFH-Gebiete und zehn EU-Vogelschutzgebiete),

  • 16 Natura 2000-Vorprüfungen und 16 Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen;

Anlage E Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung:

  • Relevanzprüfung und artbezogene Konfliktanalyse,

  • Artenschutzprüfung zu den planungsrelevanten Arten aus den Bereichen Europäische Vogelarten mit Einzelartprüfung für u.a. Weißstorch, Kranich, Seeadler und Graureiher, Fischotter und Biber, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Tag- und Nachtfalter, Libellen;

Anlage F Alternativenvergleich:

  • belangübergreifende Konfliktanalyse und Gesamtbeurteilung mit einer Zusammenfassung der Prüfergebnisse der Vergleiche der Trassenalternativen und der Umspannwerk-Standortalternativen;

Als Anhänge sind den Anlagen A bis F der Verfahrensunterlagen fachliche Karten sowie ergänzende Textdokumente beigefügt, u.a. Konfliktbereiche - Freileitung, Konfliktbereiche - Umspannwerke, Schutzgüter gemäß UVPG, Natura 2000-Gebiete, Detailkarten zu Gebäudeabständen im Bereich der Engstellen und Detailkarten Standortsuche Umspannwerk sowie Ausschluss der Nordalternative und der UW-Standortfläche Blockland Neu (Alternative 1) und Steckbriefe zum Wohnumfeldschutz.

Die Verfahrensunterlagen können von jedermann ab dem 28.06.2023 bis mindestens zum 11.09.2023 auf der Internetseite

www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-coso

eingesehen werden.

Die Verfahrensunterlagen liegen ergänzend zur Internetveröffentlichung in der Zeit vom 07.07.2023 bis einschließlich 07.08.2023 auch in Papierform zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus.

Die Auslegung erfolgt im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Dezernat 2, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg (Behördenzentrum Auf der Hude), Raum 3.111 (im 3. OG) während der Dienststunden,

- montags bis freitags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

- montags bis donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

(Ansprechpartner: Herr Weding).

Darüber hinaus ist eine Einsicht nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb der Dienststunden individuell möglich: Telefon 04131-151325.

Die Auslegung erfolgt außerdem bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen,

- montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

- donnerstags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr und

- freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das ROV gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und im Internet bereitgestellt.

Die Zugänglichmachung der Verfahrensunterlagen erfolgt auch auf dem niedersächsischen UVP-Portal auf der Internetseite https://uvp.niedersachsen.de/portal, unter dem Verfahrenstyp „Raumordnungsverfahren“.

Bis zum

11.09.2023

können zu dem Vorhaben von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden

  • elektronisch an die E-Mail-Adresse rov-coso@arl-lg.niedersachsen.de oder

  • schriftlich an: Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Dezernat 2, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder

  • zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Dezernat 2, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg (Ansprechpartner: Herr Weding) oder bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Service Center Bau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen.

Die weitere Bearbeitung der Stellungnahmen wird vereinfacht, wenn diese dem ArL Lüneburg in elektronischer Form zugestellt werden. Daher sollen Stellungnahmen nach Möglichkeit in elektronischer Form (also per E-Mail) abgegeben werden.

Im Falle der Abgabe der Stellungnahme per E-Mail erhält die/der Stellungnehmende eine automatische Eingangsbestätigung des Mailprogramms.

Mit Ablauf der o.g. Äußerungsfrist sind für dieses Raumordnungsverfahren für das Vorhaben alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten für Zwecke des ROV einschließlich der Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Belange und der Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite des ArL Lüneburg zu finden (https://www.arl-lg.niedersachsen.de/download/195943/Informationen_zum_Datenschutz-ROV-CoSo.pdf).

Das ArL Lüneburg kann der TenneT TSO GmbH und den von ihr beauftragten Dienstleistern die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen zur Verfügung stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen; die Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung und § 5 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes bleiben unberührt.

Eine zusammenfassende Darstellung der vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen erfolgt in der Landesplanerischen Feststellung. Eine individuelle Beantwortung der Stellungnahmen und Äußerungen ist nicht vorgesehen.

Das ROV schließt gemäß § 11 Abs. 1 NROG mit einer Landesplanerischen Feststellung ab. Die Landesplanerische Feststellung trifft u.a. eine Aussage dazu, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und zu welchem Ergebnis die Prüfung der Standort- und Trassenalternativen geführt hat. Sie ist bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die den im ROV beurteilten Gegenstand betreffen, sowie bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 5 NROG).

Nach Abschluss des ROV wird gemäß § 11 Abs. 3 NROG eine Ausfertigung der Landesplanerischen Feststellung einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Die Landesplanerische Feststellung wird zudem über den Zeitraum ihrer Geltungsdauer (fünf Jahre mit Option auf Verlängerung) im Internet öffentlich bereitgestellt. Ort und Zeit der Auslegung und die Bereitstellung im Internet werden öffentlich bekannt gemacht.

Bremen, den 14.06.2023

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