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Auflegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen in der Strafgerichtsbarkeit für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Verkündungsdatum: 28.07.2023

Weser-Kurier vom 28. Juli 2023

Auflegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen in der Strafgerichtsbarkeit für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 in der Stadtgemeinde Bremen für den Bereich des Amtsgerichts und des Landgerichts Bremen liegt in der Zeit vom 31. Juli 2023 bis 4. August 2023 von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr in folgender Dienststelle öffentlich auf:

Amt für Soziale Dienste, Breitenweg 29-33, 28195 Bremen, Servicepoint

Die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 in der Stadtgemeinde Bremen für den Bereich des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal liegt in der Zeit vom 31. Juli 2023 bis 4. August 2023 von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr in folgender Dienststelle öffentlich auf:

Sozialzentrum 1 – Nord, Am Sedanplatz 7, 28757 Bremen, Servicepoint

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in den Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Bremen, den 26.07.2023, Amt für Soziale Dienste