Sie sind hier:
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Bekanntmachung über die Bestellung der Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen

Bekanntmachung über die Bestellung der Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen

Verkündungsdatum: 24.08.2023

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 24. August 2023

Bekanntmachung über die Bestellung der Landeswahlbeauftragten
für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung
auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen

Aufgrund des § 2 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung vom 28. Juli 1997 (BGBl. I S. 1946), die zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 3 der Bekanntmachung über die Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger vom 25. März 2003 (Brem.ABl. S. 93), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172), wird Folgendes bekannt gemacht:

Gemäß § 53 Absatz 2 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 191) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Bekanntmachung über die Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger vom 25. März 2003 (Brem.ABl. S. 93), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172), habe ich jeweils mit Wirkung vom 1. September 2023

Herrn Knud Winkelmann

von dem Amt des Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen abberufen und

Frau Sarah Schnepel

(Tel. 0421/361-24411, Fax 0421/496-24411,
sarah.schnepel@gesundheit.bremen.de)

zur Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Bremen bestellt.

Die Landeswahlbeauftragte hat ihren Sitz bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Contrescarpe 72, 28195 Bremen.

Bremen, den 21.08.2023, Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz