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Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der aktualisierten Berichte zum Zustand der deutschen Nord- und Ostsee im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)

Verkündungsdatum: 14.10.2023

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 14. Oktober 2023

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der aktualisierten Berichte zum Zustand der deutschen Nord- und Ostsee im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)

Am 15. Juli 2008 ist die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/56/EG) in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen guten Zustand der Meeresgewässer zu erreichen oder zu erhalten und vorrangig anzustreben, deren Schutz und deren Erhaltung auf Dauer zu gewährleisten und eine künftige Verschlechterung zu vermeiden.

Gemäß § 45j des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 5), sind die Anfangsbewertung nach § 45c Absatz 1, die Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d Satz 1 und die nach § 45e Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes festgelegten Ziele alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren. Der Entwurf der Aktualisierung ist gemäß § 45i Absatz 2 i. V. m. § 45i Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes zu veröffentlichen und für sechs Monate durch die zuständigen Behörden auszulegen. Die Öffentlichkeit kann innerhalb dieser Frist schriftlich und elektronisch zu den Dokumenten Stellung nehmen. Es wird um Kommentierung gebeten.

Die zuständige Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft veröffentlicht den Bericht

Zustand der deutschen Nord- und Ostseegewässer 2024 - Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Der Entwurf des aktualisierten Zustandsberichts gemäß § 45c-e WHG liegt ab dem 15. Oktober 2023 für die Dauer von sechs Monaten bis zum 14. April 2024 bei der

Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2 (Raum 6.22)
28217 Bremen

zur Einsichtnahme und Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen während der Geschäftszeiten aus. Eine vorherige Terminvereinbarung ist bei Dr. Bevis Fedder unter bevis.fedder@umwelt.bremen.de bzw. 0421/361-5400 notwendig. Nach Fristende eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Die ausgelegte Unterlage ist darüber hinaus zeitgleich auf der Internetseite www.meeresschutz.info veröffentlicht. Auf der Internetseite wird ein Formular angeboten, mit dem Stellungnahmen und Anregungen an die dort genannte Anschrift übermittelt werden können.

Bremen, den 12.10.2023, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

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