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Bebauungsplan 2518 „Konrad-Adenauer-Allee“

Verkündungsdatum: 13.11.2023

Weser-Kurier vom 13. November 2023

Bebauungsplan 2518 „Konrad-Adenauer-Allee“

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2518 für ein Gebiet in Bremen-Vahr, Ortsteil Gartenstadt Vahr zwischen Konrad-Adenauer-Allee, Ostpreußische Straße und Kleingartengebiet (Bearbeitungsstand: 18.09.2023) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat in ihrer Sitzung am 2. November 2023 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt und die erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2518 (Bearbeitungsstand: 18.09.2023) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 21. November bis 20. Dezember 2023 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich aus.

Zudem besteht in der o.g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Schwachhausen/Vahr, Wilhelm-Leuschner-Str. 27A, Block D (Mintje-Bostedt-Haus), 28329 Bremen nach vorheriger Absprache unter 0421 361 3063 Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2518 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung verfügbar:

Umwelt allgemein

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu den Umweltbelangen Fläche, Bäume, Boden, Tiere, Klima mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen,

Behördliche Stellungnahmen zu den Auswirkungen auf Klima

Artenschutz

Untersuchungsberichte zu Brutvögeln (speziell auch zum Sperber), Fledermäusen, Amphibien

Kompensationskonzept zu Brutvögeln,

Behördliche Stellungnahme zum Artenschutz,

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Bäume, Grünordnung

Erfassung und Bewertung des Baumbestandes,

Behördliche Stellungnahme zu den Belangen der Grünordnung

Grünordnungsplan,

Biotoptypenkartierung,

Lärm (Verkehrs-, Schienenverkehrs-, Sportlärm)

Schalltechnische Untersuchungen,

Behördliche Stellungnahmen zu Lärmimmissionen,

Entwässerung

Oberflächenentwässerungskonzept,

Behördliche Stellungnahmen zur Entwässerung und zur Starkregenvorsorge,

Bodenverhältnisse / Altlasten

Gutachten zur Bodenbeschaffenheit und Altlasten,

Behördliche Stellungnahme zu den geologischen Bodenverhältnissen und Altlasten,

Verkehr

Verkehrsuntersuchungen,

Behördliche Stellungnahme zur Verkehrsplanung.

Bremen, den 02.11.2023, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

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