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Allgemeinverfügung: Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2023 zur Feststellung einer Anschluss-Überwachungszone und weiterer Seuchenbekämpfungsmaßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel

Verkündungsdatum: 08.12.2023

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 8. Dezember 2023

Allgemeinverfügung: Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2023 zur Feststellung einer Anschluss-Überwachungszone und weiterer Seuchenbekämpfungsmaßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel

Auf der Grundlage der Art. 60 – 71 der VO (EU) 2016/429 i.V.m. Art. 11 – 67 der VO (EU) 2020/687 i.V.m. § 18 - 33 der GeflPestSchV werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:

  1. Es wird der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in der Gemeinde Wurster Nordseeküste/OT Mulsum/Landkreis Cuxhaven am 30.11.2023, sowie ein Folgeausbruch am 06.12.2023, amtlich festgestellt.

  2. Es um den Seuchenbestand eine Überwachungszone (früher „Beobachtungs-gebiet“) mit einem Radius von zehn Kilometer festgelegt, welcher als Anschluss-Überwachungszone auch Teile der Stadtgemeinde Bremerhaven betrifft. Die Überwachungszone ist in dem Kartenausschnitt als äußere Linie mit folgenden Grenzen dargestellt.

    Die Überwachungszone erstreckt sich in der Stadtgemeinde Bremerhaven sowie den stadtbremischen Häfen in Bremerhaven wie folgt:

    Leherheide-West, Königsheide, Fehrmoor inkl. der Enklave Fehrmoor, Weddewarden, Speckenbüttel sowie den nördlichen Teil der stadtbremischen Überseehäfen.

    Die Verläufe der Überwachungszone können Sie auf der Internetseite des LMTVet Bremen unter folgendem Link einsehen:
    lmtvet.bremen.de/aktuelles/amtliche-Bekanntmachungen

    Internetadresse zur spezifischen Karte:
    https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/15D9B456B50DFDD21F1E39EC0A6C6941C15370AAA95D6003BF287E96F573746A

  3. Gleichzeitig werden die nachstehenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet.

  4. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen wird angeordnet, soweit nicht bereits kraft Gesetzes die aufschiebende Wirkung aufgehoben ist.

  5. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

  6. Die Allgemeinverfügung vom 01.12.2023 wird aufgehoben.

Bremen, den 07.12.2023, Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen

Anlagen

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