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ALLGEMEINVERFÜGUNG

Verkündungsdatum: 02.01.2024

Allgemeinverfügung

Gemäß des § 10 Absatz 1 des Bremischen Polizeigesetzes in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ergeht nachfolgende Allgemeinverfügung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit:

  1. In der Zeit von Sonntag, 31. Dezember 2023 (Silvester) 18.00 Uhr bis Montag, 1. Januar 2024 (Neujahr), 06.00 Uhr ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im nachfolgend beschriebenen Verbotsbereich untersagt:

    In der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen sowie in einem Abstand von 300 Metern zu diesen Flächen.

    Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

  2. Die Allgemeinverfügung vom 29.12.2023 wird durch diese Allgemeinverfügung ergänzt.

  3. In der Zeit von Sonntag, 31. Dezember 2023 (Silvester) 00.00 Uhr bis Freitag, 5. Januar 2024, 24.00 Uhr gilt eine Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen sowie in größeren Baumbeständen und auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes.

  4. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.

  5. Die Bekanntgabe dieser Verfügung erfolgt gemäß § 41 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) öffentlich, indem der verfügende Teil ortsüblich, und zwar im Ordnungsamt Bremen (Stresemannstraße 48, 28207 Bremen), bekanntgemacht wird. Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann im Ordnungsamt Bremen im Empfangsraum (lnfopoint im Erdgeschoss) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Abweichend von § 41 Absatz 4 Satz 3 BremVwVfG, wonach der Verwaltungsakt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben gilt, wird gemäß Satz 4 dieser Vorschrift der 31.12.2023 als Tag der Bekanntgabe bestimmt. Die vollständige Allgemeinverfügung kann ab dem 31.12.2023 auch auf der Internetseite https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de abgerufen und eingesehen werden.

    Bremen, den 30.12.2023, Ordnungsamt Bremen

    Anlagen